In seiner Sitzung
vom 21.03.2016, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Ratsbegehren hinsichtlich
des Abrechnungsmodus bei Straßenausbaumaßnahmen - Einmalbeträge oder
wiederkehrende Beiträge - durchzuführen. Für die entsprechende Zusammenlegung
des Ratsbegehrens mit der Bundestagswahl ist nun der Antrag beim
Staatsministerium des Innern, bereits mit konkreter Fragestellung, zu
stellen.
Aufgrund der
Komplexität einer möglichen Umstellung auf wiederkehrende Beiträge wie z.B. Abrechnungsgebiete,
Beitragsbefreiungen, etc. hat die Verwaltung die Hilfe des Bayerischen Gemeindetages
hinzugezogen. Die zuständigen Fachbereichsleiter Herr Dr. Gaß (Leiter Referat
XII Kommunalverfassungsrecht) und Claudia Drescher (Referatsdirektorin
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge) haben der Verwaltung eine Fragestellung
zur Verfügung gestellt:
Fragestellung Ratsbegehren zur
Straßenausbaubeitragssatzung:
„Sind Sie dafür,
dass die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
(anstelle von Einmalbeiträgen) im Gemeindegebiet geprüft und, soweit rechtlich
zulässig, durch Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von
wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eingeführt wird?“
Eine pauschale
Aussage über eine flächendeckende Einführung der wiederkehrende Beiträge (WKB)
nicht getroffen werden. Die Einführung der WKB hängt maßgeblich davon ab, ob
die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem
Ausbau und Erhaltung einer Ortsstraße haben (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni
2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10). Die entsprechende Rechtsprechung, wie
dieser konkret zurechenbare Vorteil abzugrenzen ist, muss sich aufgrund der
noch jungen Gesetzesänderung in Bayern erst noch entwickeln. Grundsätzlich
könnte die notwendige Einteilung in mehrere Abrechnungsgebiete in Sailauf im
Ergebnis dazu führen, dass beide Systeme parallel anzuwenden sind bzw. eine Einführung
der WKB in manchen Abrechnungsgebieten gar nicht möglich sein wird.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die vorgeschlagene Fragestellung des Bayerischen Gemeinde
unverändert zu übernehmen und dem Antrag auf Zusammenlegung des Ratsbegehrens
mit der Bundestagswahl beizufügen.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt dem Textvorschlag des Bayerischen Gemeindetages und beschließt die Fragestellung für das Ratsbegehren in folgendem Wortlaut:
„Sind Sie dafür,
dass die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
(anstelle von Einmalbeiträgen) im Gemeindegebiet geprüft und, soweit rechtlich
zulässig, durch Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von
wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eingeführt wird?“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Zusammenlegung des
Ratsbegehrens mit der Bundestagswahl 2017 beim Staatsministerium des Innern zu
stellen.