Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

In seiner Sitzung vom 21.03.2016, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Ratsbegehren hinsichtlich des Abrechnungsmodus bei Straßenausbaumaßnahmen - Einmalbeträge oder wiederkehrende Beiträge - durchzuführen. Für die entsprechende Zusammenlegung des Ratsbegehrens mit der Bundestagswahl ist nun der Antrag beim Staatsministerium des Innern, bereits mit konkreter Fragestellung, zu stellen.

 

Aufgrund der Komplexität einer möglichen Umstellung auf wiederkehrende Beiträge wie z.B. Abrechnungsgebiete, Beitragsbefreiungen, etc. hat die Verwaltung die Hilfe des Bayerischen Gemeindetages hinzugezogen. Die zuständigen Fachbereichsleiter Herr Dr. Gaß (Leiter Referat XII Kommunalverfassungsrecht) und Claudia Drescher (Referatsdirektorin Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge) haben der Verwaltung eine Fragestellung zur Verfügung gestellt:

 

Fragestellung Ratsbegehren zur Straßenausbaubeitragssatzung:

 

„Sind Sie dafür, dass die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (anstelle von Einmalbeiträgen) im Gemeindegebiet geprüft und, soweit rechtlich zulässig, durch Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eingeführt wird?“

 

Eine pauschale Aussage über eine flächendeckende Einführung der wiederkehrende Beiträge (WKB) nicht getroffen werden. Die Einführung der WKB hängt maßgeblich davon ab, ob die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und Erhaltung einer Ortsstraße haben (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10). Die entsprechende Rechtsprechung, wie dieser konkret zurechenbare Vorteil abzugrenzen ist, muss sich aufgrund der noch jungen Gesetzesänderung in Bayern erst noch entwickeln. Grundsätzlich könnte die notwendige Einteilung in mehrere Abrechnungsgebiete in Sailauf im Ergebnis dazu führen, dass beide Systeme parallel anzuwenden sind bzw. eine Einführung der WKB in manchen Abrechnungsgebieten gar nicht möglich sein wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die vorgeschlagene Fragestellung des Bayerischen Gemeinde unverändert zu übernehmen und dem Antrag auf Zusammenlegung des Ratsbegehrens mit der Bundestagswahl beizufügen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat folgt dem Textvorschlag des Bayerischen Gemeindetages und beschließt die Fragestellung für das Ratsbegehren in folgendem Wortlaut:

 

„Sind Sie dafür, dass die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (anstelle von Einmalbeiträgen) im Gemeindegebiet geprüft und, soweit rechtlich zulässig, durch Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eingeführt wird?“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Zusammenlegung des Ratsbegehrens mit der Bundestagswahl 2017 beim Staatsministerium des Innern zu stellen.