Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von 26.09.2016 bis 28.10.2016 durchgeführt. Das beauftragte Planungsbüro TEAM4 hat der Verwaltung die entsprechenden Beschlussvorschläge gemäß den eingegangenen Stellungnahmen zugeleitet. Aus der Öffentlichkeit wurden im Beteiligungszeitraum keine Stellungnahmen vorgebracht. Die gesamte Beschlussvorlage wird im Wortlaut verlesen.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme zur Planung abgegeben:

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Aschaffenburg

-     Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

-     Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kleinostheim

-     Bund Naturschutz in Bayern e.V., Regensburg

-     Gemeinde Laufach

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen zur Planung vorgebracht:

-     Landratsamt Aschaffenburg, Immissionsschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Gesundheitsamt

-     Deutsche Telekom, Würzburg

-     Netzdienste Rhein-Main, Sailauf

-     Gasversorgung Main-Spessart GmbH

-     Abwasserverband der Aschafftalgemeinden, Sailauf

-     Markt Hösbach

-     Gemeinde Bessenbach

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:

-     Regierung von Unterfranken, Würzburg

-     Regionaler Planungsverband

-     Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

-     Landratsamt Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisstraßenverwaltung

-     Landratsamt Aschaffenburg, Denkmalschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Naturschutz

-     Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbrandinspektion

-     Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

-     Bayernwerk AG, Marktheidenfeld

-     TenneT TSO, Bamberg

-     Bayer. Bauernverband, Würzburg

 

Regierung von Unterfranken – 05.10.2016

Die Regierung von Unterfranken hat als höhere Landesplanungsbehörde zu dem im Betreff ge-nannten Bauleitplanentwurf mit Schreiben vom 18.05.2016 Stellung genommen.

 

Darin wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die Behandlung der Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen des LEP und Regionalplans im Hinblick auf Innenentwicklung und auf die Stärkung der Ortskerne durch die Gemeinde Sailauf konnte nicht nachvollzogen werden; ein Auszug der Gemeinderatsitzung oder eine Information über die Behandlung eingegangener Stellungnahmen liegt nicht vor.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind bislang nicht räumlich konkretisiert. Um Überschneidungen von Ausgleichsflächen mit regionalplanerisch gesicherten Flächen, wie etwa Vorranggebieten für Bodenschatzabbau, zu prüfen, wird um Zuleitung der vorgesehenen Flächen gebeten, sobald diese bestimmt wurden.

 

Beschluss:

 

Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Behandlung der Vorgaben des Regionalplanes sowie die Ziele des LEP sowie die Begründung der Standortwahl sind in der Begründung ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Weiterhin wurden die Stellungnahme der Regierung im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bereits in der Sitzung vom 27.06.2016 eingehend behandelt. Darin wurde die Berücksichtigung der landes- und regionalplanerischen Vorgaben (Stärkung der Ortskerne, Anbindegebot, etc.) nochmals dargelegt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gem. § 4 (2) BauGB wird der Regierung mitgeteilt. Inhaltlich wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Folgenden nochmals wiedergegeben:

 

Hinsichtlich der Standortwahl werden die Möglichkeiten der Innenentwicklung derzeit im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes überprüft und Innenentwicklungspotenziale auf Grundlage der kommunalen Flächenmanagementdatenbank erfasst. Hierzu wurden Baulücken, leerstehende Wohngebäude / Hofstellen erfasst und künftiger Leerstand sowie Innen-, Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenziale ermittelt. Für das konkrete Vorhaben der Entwicklung eines Standortes für Wohn- und Praxisgebäude, mit ausreichenden Parkmöglichkeiten ergab eine Prüfung hinsichtlich der Möglichkeiten der Innenentwicklung folgendes Ergebnis:

 

Geeignete Innenentwicklungsflächen bzw. geeignete bestehende Gebäude stehen derzeit nicht zur Verfügung. Eine vorrangige Nutzung von Flächenpotenzialen im bestehenden Siedlungsgebiet sowie die Möglichkeit zur Nachverdichtung sind derzeit nicht möglich. Im Ortskern stehen im Wesentlichen aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse keine für das Vorhaben geeigneten Flächen zur Verfügung.

 

Für die Gemeinde Sailauf bedeutet die Entwicklung eines Büro- und Praxisstandortes eine Stärkung der ärztlichen Nahversorgung auch vor dem Hintergrund einer baulichen Entwicklung in Ortsrandlage. Dennoch ist der Standort als gut integriert einzustufen: Für den geplanten Standort spricht die Anbindung an den ÖPNV in direkter Nähe an der Aschaffenburger Straße.

 

Die Hinweise zu den Ausgleichsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Diese werden außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens im Zuge der Baugenehmigung konkretisiert.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

Regionaler Planungsverband – 10.10.2016

 

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain hat zu dem im Betreff genannten Bauleitplanentwurf mit Schreiben vom 31.05.2016 Stellung genommen.

 

Darin wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die Behandlung der Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen des LEP und Regionalplans im Hinblick auf Innenentwicklung und auf die Stärkung der Ortskerne durch die Gemeinde Sailauf konnte nicht nachvollzogen werden; ein Auszug der Gemeinderatsitzung oder eine Information über die Behandlung eingegangener Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind bislang nicht räumlich konkretisiert. Um Überschneidungen von Ausgleichsflächen mit regionalplanerisch gesicherten Flächen, wie etwa Vorranggebieten für Bodenschatzabbau, zu prüfen, wird um Zuleitung der vorgesehenen Flächengebeten.

 

Beschluss:

 

s. Behandlung der Stellungnahme Regierung von Unterfranken

 

Regierung von Oberfranken, Bergamt – 05.10.2016

 

Die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – verweist auf die hiesige Stellungnahme vom 06.05.2016 Az. 26-3851.ab40-l/1-1716/16. Diese bleibt aufrecht erhalten.

 

Stellungnahme vom 06.05.2016

 

Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - wahrzunehmenden Aufgaben berührt.

 

Im Gemeindegebiet von Sailauf ging früher reger Bergbau um. Das Vorhandensein hier nicht risskundiger Grubenbaue kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Baugrunduntersuchung muss ein möglicher Altbergbau Berücksichtigung finden. Des Weiteren ist beim Baugrubenaushub auf Anzeichen alten Bergbaus (künstliche Hohlräume, altes Grubenholz, Mauerungen etc.) zu achten. Werden Hinweise auf alten Bergbau angetroffen, ist das Bergamt Nordbayern zu verständigen.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung vom 27.06.2016 behandelt.Die Hinweise werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde – 13.10.2016

 

Die in der fachtechnischen Stellungnahme vom 18.05.2016 vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind in die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans vom 12.09.2016 aufgenommen und thematisch bearbeitet worden. Weitere Anmerkungen und Hinweise werden nicht vorgetragen.

 

Beschluss:

 

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Kreisstraßenverwaltung – 18.10.2016

 

Belange der Kreisstraßenverwaltung sind in Pkt. 4.3 Verkehrserschließung aufgeführt. Im B-Plan-Verfahren wird gesondert und detailliert auf die Verkehrserschließung eingegangen.

 

Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete Verkehrserschließung wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens erarbeitet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Naturschutz – 11.10.2016

 

Die fachtechnische Stellungnahme vom 31.05.2016 (81.3.1741.1-16/195-KL) wird weiterhin aufrechterhalten.

 

Stellungnahme vom 31.05.2016:

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sailauf(7. Änderung) besteht aus der Sicht des Naturschutzes Einverständnis. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und das Artenschutzrecht sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bzw. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzuarbeiten.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung vom 27.06.2016 behandelt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens abgearbeitet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Untere Denkmalschutzbehörde – 19.10.2016

 

Von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Kreisheimatpflegers bestehen gegen die im Betreff genannte Planung keine Bedenken.

 

Wir bitten die zuständige Fachbehörde, das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung B, Praktische Bodendenkmalpflege, Referat B I, Sachgebiet Koordination Bauleitplanung, Hof
graben 4, 80539 München,
beteiligung@blfd.bayern.de, ebenfalls – sofern nicht bereits geschehen – im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung vom 27.06.2016 behandelt. Das Sachgebiet Koordination Bauleitplanung wurde bereits beteiligt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbrandinspektion – 30.04.2016

 

Gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sailauf bestehen von Seiten der Feuerwehr keine Bedenken.

 

Die Ausrüstung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf sind für die geplante Änderung ausreichend.

 

Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes können sich aber grundlegende Änderungen in Löschwasserbereitstellung ergeben und diese sind frühzeitig in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwasserversorgungsanlagen ist Aufgabe der Gemeinde (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFwG) und damit bei Neuausweisung oder der Änderung eines Bebauungsgebietes ein Teil der Erschließung im Sinn von § 123 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Sicherstellung der notwendigen Löschwasserversorgung zählt damit zu den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Welche Löschwasserversorgungsanlagen im Einzelfall notwendig sind, ist anhand der Brandrisiken des konkreten Bauvorhabens zu beurteilen. Der Gemeinde Sailauf wird empfohlen, bei der Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge die Technische Regel zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung – Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereinigung des Gas und Wasserfaches e.V. (DVGW) anzuwenden. Dabei beschränkt sich die Verpflichtung der Gemeinden nicht auf die Bereitstellung des sog. Grundschutzes im Sinn dieser technischen Regel. Sie hat Löschwasser in einem Umfang bereitzuhalten, wie es die jeweils vorhandene konkrete örtliche Situation, die unter anderem durch die (zulässige) Art und das (zulässige) Maß der baulichen Nutzung, die Siedlungsstruktur und die Bauweise bestimmt wird, verlangt. Ein Objekt, das in dem maßgebenden Gebiet ohne weiteres zulässig ist, stellt regelmäßig kein außergewöhnliches, extrem unwahrscheinliches Brandrisiko dar, auf das sich die Gemeinde nicht einzustellen bräuchte.

 

Dies kann bei einem Mischgebiet eine notwendige Löschwasserversorgung, je nach zulässiger Bebauung und Gefahr der Brandausbreitung, von 800 bis zu 3200/l/min über einen Zeitraum von 2 Stunden notwendig machen. Der Regelfall liegt meist bei 1600 l/min.

 

Beschluss:

 

Die Zustimmung sowie die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ausrüstung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf sind für die geplante Änderung ausreichend.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg – 05.10.2016

 

Bereits mit Schreiben vom 17.05.2016 Stellung genommen. Weitere Anmerkungen sind nicht veranlasst.

 

Stellungnahme vom 17.05.2016:

 

1. Trinkwasserschutz/Wasserversorgung

 

Ein Wasserschutzgebiet ist von der Planung nicht betroffen. Die Wasserversorgung ist durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Aschafftalgemeinden (ZWA) gesichert.

 

2.Abwasserbeseitigung/Mischwasserbehandlung

 

Der Kanalisationsentwurf der Gemeinde Sailauf des lng.-Büro Breitenbach jetzt lng.-Büro Jung GmbH) vom Dezember 1985, überarbeitet im Juli 1991, wurde vom WWA Aschaffenburg am 30.06.1993 begutachtet und vom Landratsamt Aschaffenburg am 28.09.1993 genehmigt

 

Der beplante Bereich ist darin flächenmäßig nicht enthalten.

 

Der betroffene Bereich soll im Trennsystem entwässern und die Abwässer werden zur Kläranlage des Abwasserverbands Aschafftalgemeinden abgeleitet.

 

Die Mischwasserbehandlung erfolgt im Durchlaufbecken "DB II- Gartenstraße". Derzeit wird eine Schmutzfrachtberechnung (Nachweisverfahren) im Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage erstellt. Der Generalentwässerungsplan soll künftig erneuert werden, angedacht ist das Jahr 2018.

 

Auf die Leistungsfähigkeit der Kanäle und eine ausreichende Mischwasserbehandlung ist zu achten.

 

3. Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete

 

Ein Oberflächengewässer ist von der Planung nicht betroffen.

 

4. Niederschlagswasser

 

Unter Punkt 4.3 der Begründung des Flächennutzungsplanes heißt es, dass die Entwässerung im Trennsystem erfolgen soll. Die Versickerung von Dachwasser vor Ort sei vorgesehen.

 

Die grundsätzliche Versickerungsfähigkeit des Untergrundes muss hierfür gegeben sein. Ob es einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasserbedarf oder ob die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV)greift, ist außerdem zu prüfen.

 

5. Hinweise

Im Umgriff des Flächennutzungsplanes sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen

bekannt.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der Abwägung der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Sitzung vom 27.06.2016 behandelt. Die Entwässerung erfolgt durch Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal in der Birkenstraße, die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits zum Entwurf entsprechend angepasst.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Bayernwerk AG – 04.05.2016

 

Wir beziehen uns auf unser Schreiben BAG-DFwNMa- Wi vom 04.05.2016zu oben genannter Flächennutzungsplanänderung das in vollem Umfang weiterhin Gültigkeit besitzt und somit Teil dieser Stellungnahme ist.

 

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen somit keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Frei- und Kabelleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.

 

Stellungnahme vom 04.05.2016

 

In der "Birkenstraße" verlaufen 0,4-kV-Niederspannungskabelleitungen unseres Unternehmens mit einem Schutzzonenbereich von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse. Da diese Netzebene im Flächennutzungsplan zeichnerisch nicht dargestellt wird, haben wir auf das Beilegen einer Plankopie verzichtet.

 

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen somit keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Frei- und Kabelleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG wurde bereits im Rahmen der Abwägung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Sitzung vom 27.06.2016 behandelt. Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen, mögliche Einschränkungen hinsichtlich der Bepflanzbarkeit im Bereich möglicher Frei- und Kabelleitungen werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

TenneT TSO GmbH – 21.10.2016

 

Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen von TEAM 4 ergab, dass der Bereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in Sailauf von unserer mit niederohmiger Sternpunkterdung betriebenen 380-kV-FreileitungB87 teilweise tangiert wird.

 

Bei der Durchsicht der Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie unsere Hinweise und Auflagen teilweisein die Allgemeine Begründung Punkt 2, 3 Leitungstrasse und 4.5 Immissionsschutz in den Flächennutzungsplanaufgenommen haben.

 

Im Punkt 4.5 Immissionsschutz wird auf ein Schreiben der TenneT TSO GmbH Bezug genommen; wir bitten das Datum des Schreibens auf 04.02.2016 anzupassen.

 

Seitens unserer Gesellschaft bestehen keine Einwendungen gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sofern die zur Sicherung des Anlagenbestandes und -betriebes erforderlichen Maßnahmenungehindert durchzuführen sind und auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau der Anlagen an gleicher Stelle bzw. auf gleicher Trasse unter Beibehaltung der Schutzzonen keinen Beschränkungen unterliegen.

 

Beschluss:

 

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Sicherung des Anlagenbestandes und –betriebes erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen der Bauausführung getroffen, bzw. berücksichtigt. Das Datum des Schreibens der TenneT TSO GmbH wird in der Begründung ergänzt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Bayerischer Bauernverband – 25.10.2016

In obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände bestehen.

 

Dennoch ist beim Ausgleich der Bauflächenerweiterung darauf zu achten, dass durch den kompensierenden Eingriff nicht wiederholt landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird, und somit nicht mehr für die produktive Nutzung zur Verfügung steht. Wir fordern den Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher Flächen oder über produktionsintegrierte Maßnahmen vorzunehmen.

 

Beschluss:

 

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise zum Ausgleich der Bauflächenerweiterung außerhalb landwirtschaftlicher Fläche oder über produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) werden zur Kenntnis genommen. Die Eingriffsermittlung wird nach den Handlungsleitfaden „Einfgriffsregelung in der Bauleitplanung“ ermittelt und abgearbeitet. Details werden im Rahmen des Zulassungsverfahrensgeregelt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 12  Nein 0 

 

 

Im Hinblick auf die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung sind durch die Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB, keine Änderungen an den bereits vorhandenen Planunterlagen notwendig.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Fassung vom 21.11.2016.