Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.07.2013 abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Eichenberg 2 (Dorferneuerung) und der Gemeinde Sailauf muss aufgrund des am 25.07.2016 gefassten Beschlusses des Gemeinderates neu gefasst werden. Grund hierfür ist der jetzt definierte spätere Verwendungszweck als Dorfladen, für den es eigene Zuwendungsrichtlinien (Nr. 2.7 DorfR) der Dorferneuerung gibt. Da es sich um die Nutzbarmachung bzw. Erhaltung einer alten Kirche handelt, kann somit die Dorferneuerungsrichtlinie Nr. 2.8 mit einer deutlich höheren Förderung angewandt werden.

 

Zur Vereinbarung vom 22.07.2013 gibt es zwei Änderungen.

 

·         Aufgrund der geänderten Planung liegen der Vereinbarung nun sowohl die aktuellen Pläne, als auch die aktualisierte Kostenschätzung bei.

 

·         Die Kostenbeteiligung wurde für die Nutzbarmachung des Gebäudes auf max. 200.000,00 € angehoben (ursprünglich 150.000,00 € in der Vereinbarung vom 22.07.2013). Eine Förderung für die Gestaltung der Außenfläche ist nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung. Für die Gestaltung der Außenfläche, die erst im Rahmen des Kreisstraßenausbaus erfolgen wird, ist ein weiterer Antrag auf Förderung der Maßnahme mit ELER Mitteln zu stellen. Dieses Vorgehen wurde seitens der Amtsleitung am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken im Rahmen der Projektbesprechung am 20.05.2016 in Würzburg empfohlen.

Die Spreizung der Inanspruchnahme von Fördermitteln ermöglicht eine höhere Förderquote zu erzielen ohne das zugesagte Budget der Dorferneuerungsmittel vollständig aufzubrauchen. Auch der Gefahr einer förderschädlichen Doppelförderung geht man somit aus dem Weg.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung im Rahmen der Dorferneuerung Eichenberg in der geänderten Fassung vom 19.10.2016 zu. Die Verwaltung wird zum Abschluss der Vereinbarung bevollmächtigt.

 

Gemeinderat Simon Dümig befindet sich zum Abstimmungszeitpunkt nicht im Sitzungssaal.