Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Persölich beteiligt: 0

Das beantragte Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Längst geplant und hält folgende Festsetzung nicht ein:

Die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten ist überschritten

Hierrüber wurde in der Bauauschusssitzung am 11.05.2009 bereits beraten und abgestimmt:

 

„Der Vorsitzende trug ein Schreiben der neuen Eigentümerin des Anwesens Grüntalstraße 31, Frau Susanne Rollmann, Tochter von Katharina und Heinz Tille, auszugsweise vor. In diesem begründet sie das Vorhaben zum Ausbau des Dachgeschosses.

Der Ausschuss hielt nach Befragung der persönlich anwesenden Antragstellerin und intensiver Beratung eine Befreiung von der Festsetzung bezüglich der maximal zulässigen Wohneinheiten im Baugebiet „Längst“ im vorliegenden Fall aus sozialen Gründen für gerechtfertigt und stellte diese in Aussicht.“


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben wird erteilt.

Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.