Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

Die Bundesländer haben Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen - Kern der Reform ist die leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen unter anderem auch vor Schulen und Kindergärten. Der Bundesrat hat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält. Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen müssen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachweisen.

Bereits in den Jahren 2001 und 2005 wurden Anträge zur Einrichtung einer Langsamfahrzone im Bereich der Ortsmitte bei der Kreisstraßenverwaltung gestellt. Bislang gestattete die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Langsamfahrzonen auf stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen lediglich dort, wo nachweislich eine besondere Gefahrensituation herrschte. Als Belege dienten etwa deutlich erhöhte Unfallzahlen. Daher wurden die Anträge bis dato immer abgelehnt. Diese relativ hohe Hürde entfällt jetzt mit Änderung des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung. Die Straßenverkehrsbehörden können nun schon präventiv handeln.

 

Dies möchte die Verwaltung zum Anlass nehmen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg jeweils einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone in folgenden Bereichen:

 

Aschaffenburger Straße am Bürgerzentrum/Kindertagesstätte/Kindergarten.

 

 

Hauptstraße in Eichenberg im Bereich Kindergarten

 

 

Für die Rottenberger Straße, an der sich die Treppe zur Schule befindet, gilt bereits schon seit einigen Jahren eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg, einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Aschaffenburger Straße im Bereich Bürgerzentrum und auf der Hauptstraße in Eichenberg am Kindergarten zu stellen.