Sitzung: 30.01.2017 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15
Die Bundesländer haben Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
beschlossen - Kern der Reform ist die leichtere Einführung von Tempo-30-Zonen
unter anderem auch vor Schulen und Kindergärten. Der Bundesrat hat einer
Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit enthält. Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der
Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen müssen
vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachweisen.
Bereits in den Jahren 2001 und 2005 wurden Anträge zur Einrichtung
einer Langsamfahrzone im Bereich der Ortsmitte bei der Kreisstraßenverwaltung
gestellt. Bislang gestattete die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Langsamfahrzonen
auf stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen lediglich dort, wo nachweislich
eine besondere Gefahrensituation herrschte. Als Belege dienten etwa deutlich
erhöhte Unfallzahlen. Daher wurden die Anträge bis dato immer abgelehnt. Diese
relativ hohe Hürde entfällt jetzt mit Änderung des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung.
Die Straßenverkehrsbehörden können nun schon präventiv handeln.
Dies möchte die Verwaltung zum Anlass nehmen bei der Unteren
Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg jeweils einen Antrag auf
Einrichtung einer Tempo-30-Zone in folgenden Bereichen:
Aschaffenburger Straße am Bürgerzentrum/Kindertagesstätte/Kindergarten.
Hauptstraße in Eichenberg im
Bereich Kindergarten
Für die Rottenberger Straße, an der sich die Treppe zur Schule
befindet, gilt bereits schon seit einigen Jahren eine Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h.
Beschluss:
Der Gemeinderat
ermächtigt die Verwaltung, bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt
Aschaffenburg, einen Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der
Aschaffenburger Straße im Bereich Bürgerzentrum und auf der Hauptstraße in
Eichenberg am Kindergarten zu stellen.