Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Gem. Grundsatzbeschluss vom 12.09.2016 sollen bei allen künftigen Tiefbaumaßnahmen Glasfaserleerrohre mit verlegt werden. Um die richtige und später auch tatsächlich verwendbare Infrastruktur vorzusehen, ist eine spezielle Planung notwendig.

 

Das Büro tkt ist bereits mit der Erstellung eines Glasfasermasterplanes beauftragt. Daher werden die reinen Planungsleistungen (Leistungsphase 1 bis 3) zur Glasfaserverlegung für die Baumaßnahme "Zur Lauterhecke" vollständig über die Bundesförderung für Beratungsleistungen finanziert und aufgrund des anstehenden Ausbaus entsprechend vorgezogen. Für die letztendliche Verlegung der Leerrohre ist die Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 8 notwendig (Unterstützung Genehmigung- und Ausführungsplanung, Erstellung Leistungsverzeichnis, Unterstützung bei der Vergabe, Baubegleitung).

 

Die Kosten für die Unterstützung bei der Genehmigungs.-, Ausführungsplanung und der Vergabe ergeben sich nach Aufwand (LPH 4,5 und 7). Die Kosten für Erstellung des Leistungsverzeichnissen und der Baubegleitung belaufen sich gem. Angebot vom 27.01.2017 auf 5.220,00 € netto.

 


Beschluss:

 

Zur Verlegung der passenden Glasfaserleerrohrinfrastruktur im Zuge der Baumaßnahme "Zur Lauterhecke", wird der Auftrag zur Erbringung der Leistungsphasen 4 bis 8, gem. Angebot vom 27.01.2017 an das Planungsbüro tkt (Backnang) vergeben.