Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Das geplante Bauvorhaben von Herrn Bönsch liegt im Außenbereich. Da die Bauherren nicht privilegiert nach § 35 Abs 1 BauGB sind, handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben welches nur ausnahmsweise zugelassen werden kann. Es soll eine Erweiterung eines Wohngebäudes stattfinden.

Die Erschließung ist gesichert, da das Grundstück an einer Straße mit Kanal liegt.

Der geplante Bau stellt ein begünstigtes Vorhaben dar, weshalb einige öffentliche Belange nicht geprüft werden müssen.

Lediglich ist zu prüfen, ob das Vorhaben die Wasserwirtschaft gefährdet. Herr Schmitt schlägt vor, dass der Antragsteller den Katalog der geltenden Vorschriften der Wasserschutzzonen in Eichenberg anerkennen soll. Somit ist gesichert, dass die Wasserwirtschaft nicht gefährdet wird.

 

Da bisher nur eine Wohneinheit bestanden hat und nun eine dazu kommt, müssen zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden.

 

Die Verwaltung kann die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfehlen, wenn ein Stell-platznachweis nachgereicht wird und der Eigentümer die geltenden Festsetzungen für die entstehen-den Wasserschutzzonen anerkennt.

 


 

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid.