Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Der Neubau des Wohnhauses soll an der Engländerstraße 90 stattfinden.

Dieses Gebiet stellt ungeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB dar.

Hier ist eine Bebauung zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ebenso darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.

Da die Erschließung an der Engländerstraße gesichert ist und auch die Stellplätze nachgewiesen sind, ist nur noch zu prüfen, ob sich das geplante Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Sowohl die Art der Nutzung (Wohnen),die Bauweise als auch das Maß (zwei Geschoße) und die überbaute Grundstücksfläche stimmen mit der Umgebung überein.

Ebenfalls ist zu erwähnen, dass der frühere Eigentümer einen ähnlichen Vorbescheid gestellt hat.

Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.


 

Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid.