Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bürgermeister Dümig erläutert zunächst, dass die aktuelle Gebührenabrechnung nach dem Frischwassermaßstab nicht mehr rechtssicher sei und dies auch durch Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt sei. Aufgrund eingereichter Widersprüche gegen aktuelle Abwassergebührenbescheide wird eine Umstellung nun voraussichtlich notwendig. Daher wurde ein leistungsfähiges Beratungsbüro ausgewählt, die komplexen Vorarbeiten und Berechnungen rechtssicher durchzuführen. Die erforderlichen Ressourcen könnten durch die Verwaltung nicht abgebildet werden. Das Büro Dr. Schulte/Röder aus Veitshöchheim ist bereits seit 40 Jahren auf diesem Gebiet tätig und betreut mit 35 Mitarbeitern ca. 500 Kommunen in Bayern und ist somit mit der bayerischen Rechtslage vertraut.

 

Dr. Schulte erläutert zunächst, dass von einer Umstellung hin zur getrennten Abwassergebühr abgesehen werden könnte, wenn sich der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung auf unter 12 % der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung belaufe. Landkreisweiter Durchschnitt sind jedoch 27-30 %, sodass eine getrennte Abwassergebühr einzuführen wäre.

 

Grundlage für alle weiteren Berechnungen bildet der Anlagennachweis und muss nach einem bestimmten Kostenmassensystem (Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Straßenentwässerung) gegliedert sein. Darin sind alle bisher angeschafften Vermögensgegenstände aufzulisten. Bei der Niederschlagswassergebühr handelt es sich um eine Wahrscheinlichkeitsberechnung. Dabei wird keinerlei Unterscheidung der Versiegelungsart vorgenommen. Ausschlaggebend ist, ob die Fläche in die Entwässerungseinrichtung tatsächlich einleitet. Anhand zahlreicher Berechnungsbeispiele erläutert Dr. Schulte die sog. "Grundstücksabflussbeiwertmethode". Hier werden Grundstücke je nach Versiegelungsgrad in verschiedene Grundstückabflussbeiwerte (Stufe I-VI) eingeteilt.

 

Nach Erledigung der nötigen Vorarbeiten sollen die Grundstückseigentümer umfangreich durch Bürgerversammlungen informiert und bei der Umstellung miteinbezogen werden. Zusätzlich zu den öffentlichen Veranstaltungen sollen individuelle Bürgerberatungstermine angeboten werden.

 

Gemäß Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.01.2017 wird empfohlen, den Auftrag zur Erstellung der Beitrags- und Gebührenkalkulation im Hinblick auf eine Einführung der getrennten Abwassergebühr an das Büro Dr. Schulte/Röder zu vergeben.


Beschluss:

 

Der Auftrag zur Berechnung und Einführung der getrennten Abwassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwert zum 01.01.2019, zur Beitrags- und Gebührenkalkulation Wasser und Abwasser, sowie die Vermögensbuchführung zur Entwässerung, wird einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten an das Büro Dr. Schulte/Röder (Veitshöchheim) vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt die entsprechenden Vertragsunterlagen zu unterzeichnen.