Sitzung: 20.07.2015 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Die neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr entspricht der Mustersatzung. Die Mustersatzung wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bayerischen Innenministeriums, des Bayerischen Gemeindetages und Vertretern der Feuerwehrverbände kontinuierlich überarbeitet. Die bisherige Satzung wird somit an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Kostensätze pro Kilometer und Ausrückestunden sind über einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren für jedes Fahrzeug und jedes Arbeitsgerät individuell kalkuliert. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, vom 07.06.2015 wurden die Kostensätze bereits eingehend erläutert und besprochen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Sailauf erlässt daher folgende
Satzung
über
Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze
und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
der Gemeinde
Sailauf
Die Gemeinde Sailauf erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches
Feuerwehrgesetz(BayFwG) folgende
S A
T Z U N G
§ 1
Aufwendungs-
und Kostenersatz
(1) Die Gemeinde/ Sailauf erhebt im Rahmen von
Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG
aufgeführten Pflichtleistungen ihrer/seiner Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1
BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung
oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die
Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die
unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein
Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem
Tätigwerden der Feuerwehr.
(2) Die Gemeinde Sailauf erhebt Kostenersatz für
die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen
(Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den
gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum
Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld
entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes
richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für
den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden
Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten
Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von
Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher
Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden
unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der
Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner,
wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des
Bescheids zur Zahlung fällig.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am _______________ in Kraft.
Sailauf, den
-
Siegel -
Michael Dümig
1. Bürgermeister
Anlage zur
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Sailauf
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den
jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4)
zusammen.
1. Streckenkosten pro Kilometer |
|
MZF Eichenberg |
0,35
€ |
LF 16 Eichenberg |
3,35
€ |
LF 24 Sailauf |
3,74
€ |
TLF Sailauf |
1,18
€ |
MZF Sailauf |
3,29
€ |
2. Ausrückestundenkosten |
|
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten
und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber
nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene
Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten
erhoben. |
|
MZF Eichenberg |
9,36
€ |
LF 16 Eichenberg |
23,26
€ |
LF 24 Sailauf |
108,88
€ |
TLF Sailauf |
24,09
€ |
MZF Sailauf |
122,88
€ |
3. Arbeitsstundenkosten |
|
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur
feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört, werden
Arbeitsstundenkosten berechnet. |
|
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der
Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in
Betrieb ist. |
|
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die
halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. |
|
Als Arbeitsstunden werden berechnet für: |
|
Stromaggregat |
172,35
€ |
Motorsäge |
36,37
€ |
Wärmebildkamera |
173,01
€ |
Hilfeleistungssatz |
107,08
€ |
weitere Geräte |
5 €
- 50 € |
4. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden
berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis
zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30
Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher
Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: |
24,00 € |
3.3 Sicherheitswachen
Für
die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 werden
erhoben je Stunde Wachdienst für
- einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden |
12,40 € |
5. Kosten für missbräuchliche Alarmierung oder Fehlalarmen
Für
die vorsätzliche und grob fahrlässige Falschalarmierung erhebt die Gemeinde
Sailauf vom Verursacher die tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch 250,00 €