Sitzung: 06.03.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Die Regularien
der LEADER Förderung fordern bestimmte Verträge und Vereinbarungen. Im Fall der
Einrichtung eines Dorfladens in Eichenberg muss die Nutzung der Alten Kirche
zwischen der Gemeinde und der UG mittels Pachtvertrag geregelt sein.
Desweiteren muss für die Dauer der Zweckbindungsfrist der Fördergelder (diese
beträgt für bewegliche Güter 5 Jahre) der Betrieb des Dorfladens bzw. die
anteilige Rückzahlung der Förderung im Falle des Ausfalls des geförderten Projekts
gewährleistet sein. Da die Fördergelder nach erfolgtem Verwendungsnachweis
direkt an die UG ausgezahlt werden, ist es notwendig, dass die Gemeinde als
Gebietskörperschaft eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaftserklärung)
gegenüber dem Fördergeber für den Fall des Ausfalls der UG abgibt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Verpachtung der Alten Kirche St. Wendelin in Eichenberg an die Dorfladen Eichenberg UG zum Zweck der Einrichtung eines Dorfladens zu. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Pachtvertrag auszuarbeiten. Zur Absicherung der Bürgschaftserklärung im Rahmen der LEADER-Förderung ist eine Sicherungsübereignung in Höhe der zweckgebundenen Förderung an den beweglichen Gütern der Ladeneinrichtung mit aufzunehmen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Pachtvertrages bevollmächtigt.