Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0

Im öffentlichen Teil der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 31.08.2020 wurde der Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bereits vorberaten.

 

Anhand der derzeit gültigen Satzung und des Entwurfs der neu zu beschließenden Satzung, die der Mustersatzung des Gemeindetages entspricht, wurden die Änderungen jeweils farbig markiert, siehe die beiden beigefügten Dateien.

 

Die alte Satzung ist mit einer kleinen Änderung noch aktuell und gültig. Am 27.05.2003 beschloss der Gemeinderat eine Satzungsänderung und zwar wurde unter § 6 Abs. 12 der zweite Halbsatz „… wenn der geringste Abstand zwischen den Erschließungsanlagen nicht mehr als 50 m beträgt“ gestrichen, siehe gelbe Markierung.

 

In die neue Satzung kamen fast ausnahmslos neue Regelungen hinzu, siehe und vergleiche die gelben Markierungen. Einzige Ausnahme sind die beiden Worte „die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ unter § 2 Abs. 2 Buchstabe l der alten aber derzeit noch gültigen Satzung, die in der neuen Satzung nicht mehr erscheinen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss gab einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat, den Satzungsentwurf in der vorliegenden Form zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen als Satzung.