Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Der Bürgerantrag auf mehr Transparenz und Offenheit wurde bereits in der Finanz- und Hauptausschusssitzung am 06.07.2015 behandelt und wird nun zur Beschlussfassung gestellt. Gemeinderat Ingo Nentwig steht dem Antrag sehr positiv gegenüber und befürwortet es prinzipiell, den Bürgern Informationen umfangreich und schnell zur Verfügung zu stellen. Bgm. Dümig informiert, dass im Jahre 2014 lediglich 4 Tagesordnungspunkte und 2015 bisher 11 Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt wurden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Grundstücks- und Personalangelegenheiten, die ohnehin nichtöffentlich behandelt werden müssen.

 

Gemeinderätin Margit Menke stellt klar, dass es den Unterzeichnern jederzeit offen stand und auch jederzeit steht, sowohl Gemeinderatssitzungen als auch Ausschusssitzungen persönlich zu besuchen und sich unmittelbar in den Sitzungen zu informieren. Außerdem besteht im Rathaus jederzeit die Möglichkeit der Einsichtnahme in die öffentlichen Sitzungsniederschriften. Von dieser Möglichkeit wurde, auf Hinweis von Gemeinderat Simon Dümig, die letzten drei Jahre keinerlei Gebrauch gemacht. Am Beispiel "Straßenausbau Lauterhecke" erläutert Gemeinderat Manfred Wenzel, dass in den vergangenen 25 Jahren noch nie so umfangreich und vielschichtig über eine Maßnahme informiert wurde und somit der Transparenz und Offenheit seitens des Gemeinderates und der Verwaltung mehr als genüge getan wurde.

 

Dennoch steht der Gemeinderat dem Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsniederschriften im Internet und im Mitteilungsblatt offen gegenüber. Mit dem neuen Sitzungsdienstprogramm wird in den nächsten Tagen zusätzlich eine Bürgerinformationsplattform eingerichtet. Hier können sich die Ortsbürger dann ab der nächsten Sitzung umfangreich über die Sitzungsinhalte informieren.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die öffentliche Sitzungsniederschriften im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich den Mindestinhalt nach Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GO im Amtsblatt abzudrucken.