Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Im Jahre 1993 wurde durch das Büro Hoffmann und Loll bereits ein Antrag auf Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die Wassergewinnungsanlagen des Ortsteiles Eichenberg erstellt. Der damalige Schutzgebietsentwurf umfasste u.a. den ehemaligen Steinbruch, der später als Hausmülldeponie genutzt wurde. Daraufhin wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes eine Überarbeitung und die Durchführung eines Markierungsversuches gefordert. Der Markierungsversuch wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Gem. Abschlussbericht des beauftragten Büros HyGeMo vom 14.09.2016, kann mit äußerster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass Wasser vom Steinbruch in die Brunnen gelangt.

 

Das Versuchsergebnis zeigt, dass der Steinbruchbereich bzw. die dortige Altablagerung nicht in die Schutzzone III einbezogen werden muss und die Schutzzone somit entsprechend reduziert werden kann. Daher ist als nächster Schritt ein neuer Schutzgebietsvorschlag notwendig.

 

Die Kosten für die Erarbeitung eines vergleichbaren Schutzgebietes einer Landkreisgemeinde beliefen sich auf 8.750,00 € netto und wird nach Aufwand gem. der Stundensätze des Büros HyGeMo abgerechnet. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Büro HyGeMo auf Basis der Erkenntnisse des Markierungsversuchs mit der Erarbeitung eines neuen Wasserschutzgebietsvorschlages für die Wasserversorgung des Ortsteiles Eichenberg zu beauftragen.


Beschluss:

 

Der Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Wasserschutzgebietsvorschlages für die Wasserversorgung des Ortsteiles Eichenberg wird an das Büro HyGeMo (Degersheim) vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

 

Gemeinderat Ingo Nentwig befindet sich zum Abstimmungszeitpunkt nicht im Sitzungssaal.