Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Die Verwaltungen der Gemeinde Laufach und der Gemeinde Sailauf beschäftigen sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema einer alternativen Bestattungsform. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit entstand schließlich die Idee, einen Naturfriedhof gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Um einen näheren Einblick in die Thematik Naturfriedhof zu erhalten, wurden zunächst in kleiner Runde insgesamt drei Naturfriedhöfe sowohl kommerzieller, als auch kommunaler Träger besichtigt und Erfahrungswerte hinsichtlich Aufbau, Organisation und Betrieb gesammelt. Der Naturfriedhof "St. Ursula" in Trappstadt wird als Kommunalunternehmen des Marktes Trappstadt betrieben und könnte am ehesten als passendes Vorbild dienen.

 

Am 08.04.2017 fand daher eine gemeinsame Informationsfahrt der Gesamtgemeinderäte Laufach und Sailauf zum Naturfriedhof "St. Ursula" statt. Die Führung und eine anschließende Präsentation erfolgte durch die beiden Vorstände und Konzeptentwickler Erwin Kruczek und Kurt Mauer. Das Konzept ist zwar geschützt, kann aber gegen eine Lizenzgebühr übernommen werden. Die Lizenzgebühr richtet sich nach der letztendlichen Größe des Naturfriedhofes und liegt zwischen 6.000,00 bis 8.000,00 €. Die Gebühr beinhaltet einen Gebietsschutz, d.h. die Lizenz wird in einem Umkreis von 40 km nicht weiter vergeben. Während der Planungsphase steht Herr Kruczek je nach Bedarf als Berater zur Verfügung.

 

In der Aufbauphase wird zunächst ein Projektplan erstellt und die vorher festgelegte Meilensteine sukzessive abgearbeitet. Sollten sich also im Laufe des Prozesses Probleme bzw. Unwägbarkeiten ergeben, kann eine Abwägung vorgenommen und die Umsetzung gestoppt werden.

 

Für die Errichtung des Naturfriedhofes wurde eine Teilfläche aus der Fl.Nr. 7425 im Bereich "Stange" vorgesehen. Die Fläche liegt direkt an der Gemarkungsgrenze zu Laufach (siehe Skizze). Voraussetzung ist eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan und die Überplanung mittels eines Bebauungsplanes. Die Fläche wurde im Rahmen Vorentwurfs zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sailauf bereits entsprechend berücksichtigt und dargestellt. Durchgeführte Probeschürfe haben ferner eine ausreichende Mindestüberdeckung von 50 cm bestätigt.

 

 

Die Realisierung eines Naturfriedhofes bedarf einer gründlichen Planung und bringt somit einen erheblichen Zweitaufwand mit sich. Daher ist es sinnvoll, die Planung zunächst mit einem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen Naturfriedhofes als Arbeitsauftrag an die Verwaltungen einzuleiten. Sollten sich, wie bereits erläutert, Probleme während der Umsetzung ergeben, kann das Projekt bis zu einem gewissen Zeitpunkt ("Point of no return") jederzeit gestoppt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Sailauf beschließt, vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Gemeinderates Laufach, die Prüfung der gemeinsamen Einrichtung eines Naturfriedhofes auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 7425 im Bereich "Stange", Gemarkung Sailauf. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Lizenzvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und alle notwendigen Rahmenbedingungen in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Laufach zu klären.