Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Für die Wahlhelferentschädigung werden wieder wie bei den vorangegangenen Wahlen auch 15,00 € pro Stunde vorgeschlagen. Den Wahlhelfern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und die wahlweise Freizeitausgleich in Anspruch nehmen, soll bei mindestens fünf Stunden Tätigkeit ein Zehrgeld von 12,00 € ausgezahlt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelfern bei der Bundestagswahl und dem Bürgerentscheid 2017 wie bei den vorangegangenen Wahlen auch, 15,00 € pro Arbeitsstunde auszubezahlen. Den Wahlhelfern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und die wahlweise Freizeitausgleich in Anspruch nehmen, wird bei mindestens fünf Stunden Tätigkeit ein Zehrgeld von 12,00 € ausgezahlt.