Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, wenn er nach der ersten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geändert wird.

 

Unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass die vorausgegangene und eben abgeschlossene Abwägung aber zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt hat, kann er als abgeschlossen betrachtet und damit als Satzung beschlossen werden.


Beschluss:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sport- und Freizeitgelände Beim Kreuz“ in der Fassung der 1. Änderung vom 29. März 2021 als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.