Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Für das Gewerbegebiet Weyberhöfe Süd wurden bereits verschiedenste Leistungen beauftragt und von der Gemeinde verausgabt. BayernGrund hat die Gemeinde im Rahmen der Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag darauf hingewiesen, dass Rechnungen, die auf Rechnung der Gemeinde Sailauf ausgestellt wurden, bei Erstattung durch BayernGrund mit 19 % Mehrwertsteuer belegt werden.

Damit würde die Gemeinde einen Zusatzaufwand in Höhe von ca. 100.000 € an Umsatzsteuer treffen.

Um dieses Problem zu umgehen, ist im Kostenerstattungsvertrag eine Passage aufzunehmen. Die Kosten, die von der Gemeinde bereits verauslagt wurden werden von den Untererbbauberechtigten direkt an die Gemeinde geleistet. Alle weiteren Kosten werden an BayernGrund erstattet.

Diese Passage möchte die Verwaltung rechtssicher mit dem zuständigen Notar abklären lassen.

 

Weiter gibt es im Bereich Erschließungsbeiträge laut dem Städtebaulichen Vertrag zwei Möglichkeiten der Abrechnung mit den Untererbbauberechtigten. Die Gemeinde kann sowohl laut Herstellungsbeitragsatzung abrechnen oder über BayernGrund und deren Kostenerstattungsverträge abrechnen lassen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Entscheidung abzuwägen und zu prüfen, welches die wirtschaftlichere Variante ist.

Um dies vollständig und umfassend zu prüfen möchte die Verwaltung die Beratungsleistungen durch Dr. Schulte von Schulte | Röder Kommunalberatung in Anspruch nehmen.