Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0

Ab dem Jahre 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Hierfür müssen jedoch in der Gemeinde Sailauf noch die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der südliche Trakt der alten Schule, in dem sich früher die Lehrerwohnungen befanden und in deren Erdgeschoss derzeit die Mittagsbetreuung untergebracht ist, sowie das Dachgeschoss böten sich hierzu an.

Es stehen 482 Millionen Euro als Förderung für die Gemeinden zur Verfügung. Allerdings müssen Bund und Länder noch eine Vereinbarung schließen. Dies sei dann die Grundlage für die Förderung und pro hergestellten förderfähigen Betreuungsplatz gäbe es einen Pauschalbetrag. Um bereits mit erforderlichen Maßnahmen beginnen zu können ohne eine eventuelle Fördermöglichkeit zu gefährden, müssten die Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hierzu beantragen. Diese sei zwar keine Garantie für eine Förderung aber wenn die Maßnahme gefördert werden würde, seien die schon begonnen Maßnahmen nicht förderschädlich.

Der dann mit den Vorarbeiten zu beauftragende Architekt solle schon gewisse Erfahrungen mit alten Gebäuden haben und im südlichen Trakt und im Dachgeschoss der alten Schule eine Machbarkeitsstudie durchführen. Weiter wären die vorgesehenen Räume zu überplanen und ein Konzept zu entwickeln, das man dann bei Bedarf aus der Schublade nehmen könne, um nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung unverzüglich mit dem Umbau beginnen zu können. Der Ausschuss zeigt sich mit der genannten Vorgehensweise einverstanden.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss unterstützt die beschriebene Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung die notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.