Sitzung: 07.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0
Dieser Tagesordnungspunkt
wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2021 behandelt, siehe
bereitgestellten Beschlussbuchauszug und den beigefügten Antrag der
SPD-Fraktion.
Es erging damals ein
Arbeitsauftrag an die Gemeindeverwaltung wonach die Einrichtung von
Plakatwänden zu prüfen und mit den Behörden abzustimmen sei.
Die genannte Möglichkeit
eine Agentur mit der Aufstellung der Plakatwände und dem Anbringen bzw.
Entfernen der Wahlplakate zu beauftragen scheidet leider aus, da diesen Service
niemand der folgend angefragten Firmen
- Franz Consulting, Obernburg
- Crossvertise München
- Colorato Außenwerbung UG, Aschaffenburg
- awk AUSSENWERBUNG GmbH, 56070 Koblenz
- Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
- Marcel Götzinger, Frankfurt
- WallGmbH, Berlin
anbietet.
Die Firma Wesselmann, die die
beiden Großplakatwände für CSU und SPD bei Wahlen aufstellt, bietet der
Gemeinde bei der Abnahme von mindestens fünf weiß beklebten Großplakatwänden, diese
für einen Preis von 311 netto zzgl. MwSt. pro Plakatwand an. Hierbei müssten
sich allerdings die einzelnen Parteien mit der Verwaltung in Verbindung setzen
und die Plakatierungen einzeln beantragen.
Wenn der Kontakt zu den
Parteien jedoch über uns Laufen soll, so Herr Nils
Weddig von der Firma Wesselmann, bieten wir unsere Großflächen nur
klassisch beklebt mit dem Plakat eines Kunden an.
Eine Anfrage bei
Kreistiefbauverwaltung, Untere Straßenverkehrsbehörde und Polizei ergab
folgendes:
Gem.
§ 33 StVO ist Werbung (hierzu zählt auch Wahlwerbung) außerhalb geschlossener Ortschaften
unzulässig. Das gilt ebenso für Werbung, die innerorts aufgestellt wird, sich
aber auf den außerörtlichen Verkehr auswirkt (bspw. an Ortsausgängen). Weiter sind
Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freizuhalten.
Bei
Anfragen in den Gemeinden Kahl, Mainaschaff und Kleinostheim bekamen wir
folgende Informationen.
Gespräch
mit Herrn Köppel von der Gemeinde Kahl am Main am 29.06.2021ergab folgendes.
·
Zehn Plakatstellwände aus Holz, die sie sich
angeschafft hatten werden sechs Wochen vor der Wahl vom Bauhof aufgestellt.
·
Die Plakatstellwände sind rund drei auf zwei
Meter groß und nur einseitig beklebbar.
·
Die Stellwände sind nicht eingeteilt und es
gibt auch keine festen Plätze, wer zuerst kommt kann sich den Platz für sein
Plakat aussuchen.
·
Die Plakate werden von Gemeindepersonal mit
Kleister aufgebracht und nach der Wahl mit einer Spachtel wieder abgekratzt
·
Diese stehen an Ortsstraßen wie auch an
Kreisstraßen und Staatsstraßen, allerdings nur im Innenbereich und nicht an
Ortsaus- und Ortseingängen und müssen allerdings von Polizei und der
Kreisstraßenverwaltung genehmigt sein.
Die
Gemeinde Mainaschaff handhabt dies ebenso.
Gespräch
mit Frau Schmidt von der Gemeinde Kleinostheim am 21.09.2021:
·
Die
Gemeinde Kleinostheim hat 30 Bauzäune und 30 Banner gekauft und stellt diese an
10 Standplätzen im Ort durch den gemeindlichen Bauhof wegen der Standfestigkeit
im Dreieck auf.
·
Auf
den Bannern befindet sich eine Nummerierung und die Parteien erhalten jeweils
eine Nummer zum Anbringen ihrer Plakate. Die Plakate werden jeweils mit
Kabelbindern befestigt.
·
Die
Stellwände sind eingeteilt nach den Stimmen der letzten Bundestagswahl. Links
oben CSU usw.
·
Diese stehen an Ortsstraßen wie auch an
Kreisstraßen und Staatsstraßen, allerdings nur im Innenbereich und nicht an
Ortsaus- und Ortseingängen und die Standplätze auf Kreis-, Staats- und
Bundesstraßen müssen von Polizei und der Kreisstraßenverwaltung bzw. dem
staatlichen Bauamt genehmigt sein.
Die
Gemeinde Goldbach hatte zur Bürgermeisterwahl 2020 den Parteien und
Wählergruppen ermöglicht, ihre Bürgermeisterkandidaten auf einer gemeinsamen
Plakatwand anzubringen. Bei allen anderen Wahlen kann jedoch weiterhin frei
plakatiert werden.
Geschäftsleiter
Wilfried Neuburger beendet hiermit seinen Vortrag und es entsteht eine längere
lebhafte Diskussion mit dem Ergebnis, dass für kommende Wahlen jede Partei oder
Wählergruppe, pro gleichzeitig stattfindende Wahlen jeweils bis zu zehn
Wahlplakate im Gemeindegebiet, außer an den pulverbeschichteten Straßenlampen
in der Ortsmitte, anbringen darf. Die Plakatierungsverordnung vom 23.11.2015
ist dementsprechend zu ändern. Die geänderte Plakatierungsverordnung ist dann
den voraussichtlich an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Wählergruppen
rechtzeitig vorher zur Kenntnis zu geben. Weiter soll eine entsprechende
Kaution dafür sorgen, dass die Plakate nach der Wahl unverzüglich wieder
entfernt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass für kommende Wahlen jede an der Wahl beteiligte Partei oder Wählergruppe pro gleichzeitig stattfindende Wahlen jeweils bis zu zehn Wahlplakate im Gemeindegebiet außer an den pulverbeschichteten Straßenlampen in der Ortsmitte anbringen darf. Die Plakatierungsverordnung vom 23.11.2015 ist entsprechend zu ändern.