Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes ( https://www.stmelf.bayern.de/streuobstfoerderung ) das Förderprogramm „Streuobst für alle!“ aufgelegt. Antragsberechtigt sind nur Kommunen oder Vereine.

 

Gefördert werden Sammelbestellungen von mind. 10 und max. 100 Bäumen je Antrag.

 

Weitere Informationen können den Anlagen oder dem obenstehenden Link entnommen werden.

 

Es wurde kurz über das Projekt diskutiert aber man war sich einig, zusammen mit den Obst- und Gartenbauvereinen bei „Streuobst für alle“ mitzumachen.

 

Folgende Fragen sollten geklärt werden:

  • Vereinbarung über 12 Jahre – wie wird der Nachweis geführt
  • Mit dem Stmelf, klären, was passiert wenn der Baum eingeht

 

Zuzahlungen über die Gemeinde, was über die 45,00 Euro hinausgeht, soll es nicht geben.

In den Vereinbarungen soll der Zusatz aufgenommen werden, dass der Baum nur bestellt wird, wenn über den Förderantrag positiv entschieden wird.

 

Die Verwaltung wird Kontakt zu den Obst- und Gartenbauvereinen aufnehmen um die Vorgehensweise zu besprechen. Der Ausschuss war sich einig, dass die Gemeinde nur einen organisatorischen Aufwand und keinen finanziellen Aufwand haben soll.