Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 grundsätzlich die gemeinsame Betätigung im Bereich der Stromerzeugung und Stromversorgung mit den Landkreiskommunen und dem Landkreis befürwortet.

 

Der Landkreis hat empfohlen, mit der Kanzlei Büttner Becker Held die bereits vereinbarte Mandats- und Vergütungsvereinbarung abzuschließen um bei Bedarf schnell reagieren zu können.

 

Der Bedarf bezieht sich vor allem, bereits jetzt schon vor der Gründung des Regionalwerks, auf die Sicherung potenzieller Flächen (Windkraft oder Freiflächen PV). Die Projektgesellschaften sind mittlerweile wie „Heuschrecken“ unterwegs um mögliche Flächen mit langfristigen Pachtverträgen zu sichern. In diesem Fall müssen die Gemeinden selbstständig und im eigenen Verantwortungsbereich und Namen tätig werden. Deshalb ist es notwendig, dass die Gemeinden jeweils eine eigene Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei abschließen.

 

Selbstverständlich wird jedes Mandat, welches in dieser Angelegenheit an die Kanzlei bbh erteilt werden soll, dem Hauptausschuss vorgelegt.

 


Beschluss:

 

 

Der Hauptausschuss ermächtigt den Bürgermeister die Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei bbh abzuschließen. Jedes Mandat, welches an die Kanzlei erteilt werden soll, wird dem Hauptausschuss vorgelegt.