Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Am 19.01.2019 wurden auf einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf, Herr Claus Schmitt zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf und Herr Michael Müller zu seinem Stellvertreter ordnungsgemäß wiedergewählt.

 

Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) ist der Gewählte durch die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

 

Für Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter wird gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG der Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr vorgeschrieben.

 

Je nach Stärke der Feuerwehr sind nach § 7 der AVBay FwG (Ausführungsgesetz des bayerischen Feuerwehrgesetzes) „Ausbildung von Führungskräften“ zusätzlich noch folgende Lehrgänge erforderlich:

 

1.      bei einer Feuerwehr mit mindestens einem Zug der Lehrgang für Zugführer oder

2.      bei einer Feuerwehr mit mindestens zwei Zügen der Lehrgang für Führer von Führungsgruppen oder Verbänden oder

3.      in allen übrigen Fällen der Lehrgang für Gruppenführer

 

Diese Voraussetzungen sind bei Herrn Claus Schmitt und Herrn Michael Müller gegeben.

 

Die Zustimmung des Kreisbrandrates Herrn Ostheimer liegt der Gemeinde vor.

 

Gemeinderatsmitglied Roger Schmitt bedankt sich bei den Feuerwehrdienstleistenden für deren Engagement und ehrenamtlichen Dienst.


Beschluss:

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG i. V. m. § 7 Abs. 1 AVBayFwG bestätigt der Gemeinderat im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion, die Wiederwahl von Herrn Claus Schmitt, wohnhaft in Spessartstraße 26, 63877 Sailauf, zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG i. V. m. § 7 Abs. 1 AVBayFwG bestätigt der Gemeinderat im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion, die Wiederwahl von Herrn Michael Müller, wohnhaft in Steingasse 5, 63877 Sailauf, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sailauf.