Sitzung: 27.11.2017 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die neuen
Kalkulationen für die beiden Einrichtungen wurden dem Haupt- und Finanzausschuss
in der Sitzung am 06.11.2017 vom Büro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung, Herrn
Kohl und Herrn Schulte jr., ausführlich vorgestellt und erläutert.
Bei der
mehrjährigen Gebührenbemessung, maximal vier Jahre, gibt das Kommunalabgabengesetz
vor, dass Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen zwingend spätestens innerhalb des
folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen sind. Die Ist-Abrechnungen der
vorhergehenden Zeiträume sind in den vorliegenden Kalkulationstabellen zwar
nicht dargestellt, aber vom Ergebnis her darin enthalten. Der neue vierjährige
Kalkulationszeitraum beginnt mit dem Jahr 2018. Die Gebührenkalkulation und der
Bemessungszeitraum können nur in gravierenden Ausnahmefällen nachträglich
geändert werden. Sollten zur Kostendeckung erforderliche Anhebungen der
Gebührensätze unterbleiben, läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung
(„Kostenunterdeckung aus politischen Gründen“) vor. Entstehende Fehlbeträge
müssten dann ausgegliedert d.h. von der Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln
getragen werden. Konkrete Kostenüber- oder Unterdeckungen können
selbstverständlich nur aufgrund der Rechnungsergebnisse ermittelt werden. Dies
erfolgt wie bisher jährlich zeitgleich mit den Arbeiten zur Vermögensbuchführung.
Aufgrund
der, ausgehändigten Kalkulationen hätte sich nach den Berechnungen des Büros
für die Entwässerung ein Benutzungsgebührensatz in Höhe von 3,40 € /m³ (plus 30
Cent) und für die Wasserversorgung von 2,43 €/³ (plus 28 Cent) ergeben. Ursächlich
für die notwendigen Gebührenerhöhungen sind in beiden Fällen die laufenden und
noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Die Präsentation steht auf Wunsch des
Ausschusses im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Der
Ausschuss war durchweg der Auffassung, dass diese insgesamt 11 prozentige
Erhöhung den Bürgern nicht zu vermitteln sei, sie müsse moderater ausfallen. Schließlich
wurde jeweils mehrheitlich vorgeschlagen, dass die Abwassergebühr 3,30 €/m³ und
die Wassergebühr 2,40 €/m³ nicht übersteigen sollten. Diese Gebührensätze
können in Abstimmung mit dem Büro eingehalten werden indem bei der Entwässerung
ein Teil der vorhandenen Sonderrücklage eingebracht wird und bei der
Wasserversorgung die Ansätze für die Unterhaltungskosten um vertretbare 4.000
€/Jahr niedriger eingestellt werden. Somit kommt es nicht zu bewusst in Kauf
genommen Unterdeckungen, die wie bereits erwähnt nicht zulässig wären. Die
entsprechend überarbeiteten Kalkulationen wurden vorgelegt und stehen ebenfalls
Ratsinformationssystem zur Verfügung.