Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Die neuen Kalkulationen für die beiden Einrichtungen wurden dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 06.11.2017 vom Büro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung, Herrn Kohl und Herrn Schulte jr., ausführlich vorgestellt und erläutert.

 

Bei der mehrjährigen Gebührenbemessung, maximal vier Jahre, gibt das Kommunalabgabengesetz vor, dass Kostenüberdeckungen/-unterdeckungen zwingend spätestens innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen sind. Die Ist-Abrechnungen der vorhergehenden Zeiträume sind in den vorliegenden Kalkulationstabellen zwar nicht dargestellt, aber vom Ergebnis her darin enthalten. Der neue vierjährige Kalkulationszeitraum beginnt mit dem Jahr 2018. Die Gebührenkalkulation und der Bemessungszeitraum können nur in gravierenden Ausnahmefällen nachträglich geändert werden. Sollten zur Kostendeckung erforderliche Anhebungen der Gebührensätze unterbleiben, läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung („Kostenunterdeckung aus politischen Gründen“) vor. Entstehende Fehlbeträge müssten dann ausgegliedert d.h. von der Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden. Konkrete Kostenüber- oder Unterdeckungen können selbstverständlich nur aufgrund der Rechnungsergebnisse ermittelt werden. Dies erfolgt wie bisher jährlich zeitgleich mit den Arbeiten zur Vermögensbuchführung.

 

Aufgrund der, ausgehändigten Kalkulationen hätte sich nach den Berechnungen des Büros für die Entwässerung ein Benutzungsgebührensatz in Höhe von 3,40 € /m³ (plus 30 Cent) und für die Wasserversorgung von 2,43 €/³ (plus 28 Cent) ergeben. Ursächlich für die notwendigen Gebührenerhöhungen sind in beiden Fällen die laufenden und noch anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Die Präsentation steht auf Wunsch des Ausschusses im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

Der Ausschuss war durchweg der Auffassung, dass diese insgesamt 11 prozentige Erhöhung den Bürgern nicht zu vermitteln sei, sie müsse moderater ausfallen. Schließlich wurde jeweils mehrheitlich vorgeschlagen, dass die Abwassergebühr 3,30 €/m³ und die Wassergebühr 2,40 €/m³ nicht übersteigen sollten. Diese Gebührensätze können in Abstimmung mit dem Büro eingehalten werden indem bei der Entwässerung ein Teil der vorhandenen Sonderrücklage eingebracht wird und bei der Wasserversorgung die Ansätze für die Unterhaltungskosten um vertretbare 4.000 €/Jahr niedriger eingestellt werden. Somit kommt es nicht zu bewusst in Kauf genommen Unterdeckungen, die wie bereits erwähnt nicht zulässig wären. Die entsprechend überarbeiteten Kalkulationen wurden vorgelegt und stehen ebenfalls Ratsinformationssystem zur Verfügung.