Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Sailauf

 

vom ………………..

 

Die Gemeinde Sailauf erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Satzung

 

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

Art. 1

 

Der § 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers beträgt 2,40 € netto. Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (§ 14) in Höhe von derzeit 7 v.H.. Das ergibt 2,57 € brutto.“

 

Art. 2

 

Der § 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,40 € netto. Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (§14) in Höhe von derzeit 7 v.H.. Das ergibt 2,57 € brutto.“

 

Art. 3

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung von § 10 Abs. 3 u. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.07.1997 außer Kraft.

 

Sailauf, ………………….

                                                                                                                                    (S.)

 

Michael Dümig

1. Bürgermeister


Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Entwurf als Satzung zu erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Protokolls. Mit der Satzungsänderung wird die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2018 von 2,15 auf 2,40 €/m³ (jew. zzgl. 7 % Mehrwertsteuer) erhöht.