Sitzung: 27.11.2017 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und
Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS)
der Gemeinde Sailauf
vom ………………..
Die Gemeinde Sailauf erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) folgende
Satzung
zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Art.
1
Der § 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers beträgt 2,40 € netto.
Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (§ 14) in Höhe von derzeit 7
v.H.. Das ergibt 2,57 € brutto.“
Art.
2
Der § 10 (Verbrauchsgebühr) Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,
so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,40 € netto.
Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (§14) in Höhe von derzeit 7
v.H.. Das ergibt 2,57 € brutto.“
Art.
3
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung von § 10 Abs. 3 u. 4 der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.07.1997 außer Kraft.
Sailauf, ………………….
(S.)
Michael Dümig
1. Bürgermeister
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Entwurf als Satzung zu erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Protokolls. Mit der Satzungsänderung wird die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2018 von 2,15 auf 2,40 €/m³ (jew. zzgl. 7 % Mehrwertsteuer) erhöht.