Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) - und damit auch im Freistaat Bayern - Geltung finden und die bisherige allgemeine Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG ersetzen. Die Datenschutz-Grundverordnung hat zum Ziel, sowohl die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten - zu schützen als auch den freien Verkehr personenbezogener Daten zu gewährleisten.

 

Der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung umfasst nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss jede Gemeinde ab dem 25. Mai 2018 einen Datenschutzbeauftragten sowie einen Vertreter benannt haben.

 

Wegen eventuellen Interessenkonflikten darf Datenschutzbeauftragter weder der Geschäftsleiter und sein Vertreter, noch ein Mitarbeiter aus der EDV-Abteilung, noch ein Mitarbeiter der Personalstelle, sein.

 

Nach längeren intensiven verwaltungsinternen Beratungen erklärten sich unsere neue Mitarbeiterin Alexandra Schäfer sowie als Vertreter unser derzeitiger Auszubildender Tim Labudda bereit, dieses sehr verantwortungsvolle Amt des Datenschutzbeauftragten zu übernehmen.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Arbeiten des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere zu Beginn äußerst umfangreich und anspruchsvoll. Wir sind daher auf die vorübergehende Betreuung einer Fachfirma angewiesen. Diese soll die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Gemeinden der Spessart-Kahlgrund-Allianz insbesondere beim Aufbau einer Struktur behilflich sein. Weiter soll sie während der ersten Zeit beratend zur Seite stehen. Durch gemeinsame hausinterne Schulungen soll die Fachfirma die Datenschutzbeauftragten solange begleiten bis diese in der Lage sind, zukünftig sämtlich anfallende Aufgaben des Datenschutzbeauftragten alleine und selbstständig erledigen zu können.

 

Alle gemeindlichen Datenschutzbeauftragten im Gebiet der Kahlgrund-Spessart-Allianz wollen hierfür gemeinsam eine Fachfirma mit der Aufgabe betrauen. Die entsprechende Ausschreibung hierzu läuft gerade.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestellt Frau Alexandra Schäfer zur Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Sailauf sowie Herrn Tim Labudda als deren Stellvertreter.