Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) sind die Jahresrechnungen nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten in öffentlicher Sitzung festzustellen und es ist über die Entlastung zu beschließen.

 

Nachdem die Jahresrechnung 2019 örtlich geprüft ist, kann über die Entlastung beschlossen werden. Die Ergebnisse der Jahresrechnung wurden jeweils bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts für 2020 mit dem Haupt- und Finanzausschuss abgestimmt und dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Die örtliche Prüfung fand für die Jahresrechnung 2019 am 24.11.2020 und 26.11.2020 statt.

 

Nennenswerte Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Wünsche und Anregungen wurden in den jeweils folgenden Sitzungen des Ausschusses behandelt.

Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.