Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Grundsätzlich sind im Hinblick auf die Haushaltswirtschaft die Vorschriften der Gemeindeordnung analog anzuwenden. Demnach ist für den Zweckverband eine fünfjährige Finanzplanung aufzustellen.

 

Zur Umsetzung des Naturfriedhofes fallen lediglich in den ersten beiden Jahren 2018 und 2019 höhere Investitionen an. Im Vorbericht und in der Investitionskostenkalkulation wurden die anstehenden Ausgaben bereits eingehend diskutiert. Erst mit einer Erweiterung des Naturfriedhofes stehen erst wieder höhere Investitionen an, deren Zeitpunkt und Höhe derzeit noch nicht abschätzbar sind.

 

Gem. Art. 41 Abs. 2 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (KommZG) kann die Verbandsversammlung beschließen, dass eine Finanzplanung nicht erstellt wird. Die Verwaltung empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.


Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, dass gem. Art. 41 Abs. 2 KommZG keine Finanzplanung erstellt wird.