Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Vorabfrage der Gemeinde bzw. die Anfragen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in unserer Gemeinde bestätigen den auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen vermuteten Platzmangel, vor allem in den Kinderkrippen.

 

Obwohl die offizielle Anmeldung in der Kindertagesstätte St. Josef in Sailauf für das Kindergartenjahr 2019/2020 erst am 29./30. Januar 2019 stattfindet, sind beide Einrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) belegt bzw. es besteht schon eine Warteliste.

 

Weitere Plätze in den bestehenden Einrichtungen und Räumlichkeiten werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie nicht genehmigt. Eine Sondergenehmigung könnte gegebenenfalls erlassen werden, wenn die Gemeinde mit einem Beschluss ernsthaft die Erweiterung der Betreuungsplätze bestätigt. Ein Anbau bzw. die Erweiterung der Krippe im Bürgerzentrum sind aufgrund der Gebäudestruktur bzw. der Größe der Freifläche nicht möglich. Daher wurde im Haupt- und Finanzausschuss in den Sitzungen am 03.12.2018 und 14.01.2019 Ideen und Überlegungen zu einem Ergänzungsbau diskutiert und beraten. Als möglicher Standort wurde die Fläche der ehemaligen Auferstehungskirche ins Auge gefasst. Hier könnten Synergieeffekte genutzt werden (Anbindung an das bestehende Nahwärmenetz, Telefonanalage der Einrichtung, Nähe zur Küche im Bürgerzentrum, kurzfristige Personalvertretung usw.). Die Fläche ist komplett erschlossen. Sowohl auf unsere Anfragen bei Herrn Pfarrer Reuter wie auch bei der Finanzkammer der Diözese Würzburg bekamen wir eine positive Rückmeldung.

 

Um grobe Zahlen (Kosten und Gebäudegröße) für die ersten Beratungen zu bekommen, wurde bereits ein erstes Gespräch mit dem Architektenbüro Cirillo-Naumann (ehemals Büro Schultes) geführt. Da derzeit das förderfähige Raumprogramm überarbeitet wird, wurde auf bereits vorliegenden Summenraumprogramme ähnlicher Krippenprojekte zurückgegriffen.

 

2 Gruppenräume á 40 m²

=

80 m²

2 Ruheräume á 18m²

=

36 m²

Kinderwagenraum

=

10 m²

Lagerraum

=

28 m²

Personal/Umkleide

=

12 m²

 

Ob weiter Räume gewünscht bzw. benötigt werden, Raumsynergien genutzt werden können oder die Regierung aufgrund der räumlichen Trennung Raumnutzungen doppelt als förderwürdig anerkennt, muss in den nächsten Schritten geklärt werden

 

Für die Gesamtmaßnahme müssen ca. 900.000 – 1.000.000 € brutto eingeplant werden.

Diese setzen sich nach Aussage der Architekten wie folgt zusammen:

 

Gebäude

 

627.000 €

Außenanlage/Spielgeräte

 

80.000 €

Baunebenkosten

 

150.000 €

Möblierung

 

45.000 €

 

Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich nach der gemeindlichen Finanzkraft. Gefördert wird nach Art. 10 BayFAG in Verbindung mit Art. 27 BayKiBiG (Förderung bis zu 80% der förderfähigen Kosten – der Orientierungswert liegt bei ca. 50 %). Bei Antragstellung bis zum 31.08.2019 können wir eventuell weitere 35% Förderung aus Bundesmittel erhalten.

 

Der Finanzausschuss sprach sich für die stufenweise Beauftragung des Architektenbüros Cirillo-Naumann aus. Vorerst sollen die Leistungsphasen 1 - 3 (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) beauftragt werden. Mit diesen Unterlagen/Daten können weitere Gespräche im Gemeinderat, mit dem Trägerverein der Kindertageseinrichtung, den Behörden und dem Grundstückseigentümer geführt werden. Weiterhin können die Förderanträge bei der Regierung gestellt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die stufenweise Beauftragung des Architektenbüros Cirillo-Naumann. Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 – 3 zur Errichtung einer zweigruppigen Kinderkrippe auf dem Platz der ehemaligen Auferstehungskirche vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftrag die Anträge zur Förderung der Maßnahme vorzubereiten.