Sitzung: 28.01.2019 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Die Vorabfrage der
Gemeinde bzw. die Anfragen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in unserer
Gemeinde bestätigen den auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahlen vermuteten
Platzmangel, vor allem in den Kinderkrippen.
Obwohl die
offizielle Anmeldung in der Kindertagesstätte St. Josef in Sailauf für das
Kindergartenjahr 2019/2020 erst am 29./30. Januar 2019 stattfindet, sind beide
Einrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) belegt bzw. es besteht schon eine
Warteliste.
Weitere Plätze in
den bestehenden Einrichtungen und Räumlichkeiten werden vom Amt für Kinder,
Jugend und Familie nicht genehmigt. Eine Sondergenehmigung könnte
gegebenenfalls erlassen werden, wenn die Gemeinde mit einem Beschluss ernsthaft
die Erweiterung der Betreuungsplätze bestätigt. Ein Anbau bzw. die Erweiterung
der Krippe im Bürgerzentrum sind aufgrund der Gebäudestruktur bzw. der Größe
der Freifläche nicht möglich. Daher wurde im Haupt- und Finanzausschuss in den
Sitzungen am 03.12.2018 und 14.01.2019 Ideen und Überlegungen zu einem
Ergänzungsbau diskutiert und beraten. Als möglicher Standort wurde die Fläche
der ehemaligen Auferstehungskirche ins Auge gefasst. Hier könnten
Synergieeffekte genutzt werden (Anbindung an das bestehende Nahwärmenetz,
Telefonanalage der Einrichtung, Nähe zur Küche im Bürgerzentrum, kurzfristige
Personalvertretung usw.). Die Fläche ist komplett erschlossen. Sowohl auf
unsere Anfragen bei Herrn Pfarrer Reuter wie auch bei der Finanzkammer der
Diözese Würzburg bekamen wir eine positive Rückmeldung.
Um grobe Zahlen
(Kosten und Gebäudegröße) für die ersten Beratungen zu bekommen, wurde bereits
ein erstes Gespräch mit dem Architektenbüro Cirillo-Naumann (ehemals Büro
Schultes) geführt. Da derzeit das förderfähige Raumprogramm überarbeitet wird,
wurde auf bereits vorliegenden Summenraumprogramme ähnlicher Krippenprojekte
zurückgegriffen.
2 Gruppenräume á
40 m² |
= |
80 m² |
2 Ruheräume á
18m² |
= |
36 m² |
Kinderwagenraum |
= |
10 m² |
Lagerraum |
= |
28 m² |
Personal/Umkleide |
= |
12 m² |
Ob weiter Räume
gewünscht bzw. benötigt werden, Raumsynergien genutzt werden können oder die
Regierung aufgrund der räumlichen Trennung Raumnutzungen doppelt als
förderwürdig anerkennt, muss in den nächsten Schritten geklärt werden
Für die
Gesamtmaßnahme müssen ca. 900.000 – 1.000.000 € brutto eingeplant werden.
Diese setzen sich
nach Aussage der Architekten wie folgt zusammen:
Gebäude |
|
627.000 € |
Außenanlage/Spielgeräte |
|
80.000 € |
Baunebenkosten |
|
150.000 € |
Möblierung |
|
45.000 € |
Die Höhe der
staatlichen Förderung richtet sich nach der gemeindlichen Finanzkraft.
Gefördert wird nach Art. 10 BayFAG in Verbindung mit Art. 27 BayKiBiG
(Förderung bis zu 80% der förderfähigen Kosten – der Orientierungswert liegt
bei ca. 50 %). Bei Antragstellung bis zum 31.08.2019 können wir eventuell
weitere 35% Förderung aus Bundesmittel erhalten.
Der Finanzausschuss
sprach sich für die stufenweise Beauftragung des Architektenbüros
Cirillo-Naumann aus. Vorerst sollen die Leistungsphasen 1 - 3 (Entwurfsplanung
und Kostenberechnung) beauftragt werden. Mit diesen Unterlagen/Daten können
weitere Gespräche im Gemeinderat, mit dem Trägerverein der
Kindertageseinrichtung, den Behörden und dem Grundstückseigentümer geführt
werden. Weiterhin können die Förderanträge bei der Regierung gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die stufenweise Beauftragung des Architektenbüros Cirillo-Naumann.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1 – 3 zur Errichtung einer zweigruppigen
Kinderkrippe auf dem Platz der ehemaligen Auferstehungskirche vergeben. Die
Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftrag die Anträge zur Förderung der Maßnahme
vorzubereiten.