Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

In jedem Jahr sind die Hebesätze für die Steuern, Gebühren und Abgaben neu festzusetzen.

Die aktuellen Hebesätze für die Steuern lauten wie folgt:

 

Grundsteuer A

 

310 v. H.

Grundsteuer B

 

310 v. H.

Gewerbesteuer

 

340 v. H.

 

 

 

Hundesteuer

 

30,00 Euro

 

 

Bereits im letzten Jahr hat der Haupt- und Finanzausschuss eine Erhöhung der Hebesätze in den künftigen Jahren angekündigt.

 

Der Ausschuss hat in der Sitzung am 06.12.2021 über die Anpassung der Hebesätze beraten und empfiehlt folgende Anpassung:

 

 

Grundsteuer A

 

310 v. H.

Grundsteuer B

 

310 v. H.

Gewerbesteuer

 

360 v. H.

 

 

 

Hundesteuer

 

50,00 Euro

Kampfhunde

 

500,00 Euro

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und B bei 310 v. H. zu belassen, die Gewerbesteuer wird auf 360 v. H. festgesetzt. Zudem wird die Hundesteuer auf 50 Euro für jeden Hund und für Kampfhunde auf 500 Euro festgesetzt.