Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

 

Satzung zur Änderung der

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

der Gemeinde Sailauf

vom 13.12.2021

 

Die Gemeinde Sailauf erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl. S. 70) folgende

 

S A T Z U N G

zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

 

Art. 1

 

Der § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) erhält folgende Fassung:

 

„Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 €“

 

Art. 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung von § 5 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 06.07.2006 außer Kraft.

 

Sailauf, 13.12.2021

 

Michael Dümig

1.Bürgermeister

 


Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses soll die bisherige Hundesteuer von 30 € auf 50 € pro Hund erhöht werden. Diesbezüglich beschließt der Gemeinderat die vorliegende Satzung.