Sitzung: 13.12.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
der Gemeinde Sailauf
vom 13.12.2021
Die Gemeinde Sailauf
erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993
(GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl. S. 70)
folgende
S A T Z U N G
zur Änderung der Satzung für die Erhebung der
Hundesteuer
Art. 1
Der § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) erhält folgende
Fassung:
„Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 €“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung von § 5 der
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 06.07.2006 außer Kraft.
Sailauf, 13.12.2021
Michael Dümig
1.Bürgermeister
Beschluss:
Auf Empfehlung des
Finanzausschusses soll die bisherige Hundesteuer von 30 € auf 50 € pro Hund
erhöht werden. Diesbezüglich beschließt der Gemeinderat die vorliegende
Satzung.