Sitzung: 13.12.2021 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Die
Informationen und der Beschlussvorschlag wurde vom Markt Schöllkrippen, als
federführende Gemeinde und Sitzgemeinde der Kommunalen Allianz
Kahlgrund-Spessart ausgearbeitet.
Hintergrundinformation
Im Zuge der
Vorstudie „Boden- und Erosionsschutz in der Kommunalen Allianz
Kahlgrund-Spessart“ hat sich gezeigt, dass die Böden im Untersuchungsgebiet
sehr niedrige bis niedrige Humusgehalte aufweisen und sind insgesamt als
schwach bis mittel humos zu bezeichnen, wobei die mittel humosen Standorte von
den Gehalten her zu schwach humos tendieren. Besonders auf stärker geneigten
Standorten (z. B. DN 01, DN 02, HW 01, HW 02 und HW 03), wurde der humose
Oberboden in der Vergangenheit durch Erosionsereignisse abgetragen, so dass
oftmals nur ein gekapptes Bodenprofil mit geringen Gehalten an organischer
Substanz im Oberboden vorzufinden ist. Durch den sinkenden Gehalt an
organischer Substanz steigt wiederum die Erosionsanfälligkeit dieser Böden
(Link & Wegener 2020: 81).
Im Kreis der
Lenkungsgruppen der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart wurde daher unter
anderem diskutiert, in wie weit die Abfuhr organischen Materials im Zuge des
Grünabfallkonzeptes des Landkreises diesen Prozess negativ verstärkt und ob
stattdessen eine regionale Wertschöpfungskette aufgebaut werden kann.
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen der Kommunalen Allianz
Kahlgrund-Spessart in einem ersten Schritt per Beschluss festlegen, dass eine
weitere Teilnahme am Grünabfallkonzept des Landkreises Aschaffenburg ab
01.01.2023 nicht mehr erfolgt. Im zweiten Schritt soll im Zuge eines
Ausschreibungsverfahrens eine regionale Verwertungsalternative gefunden werden.
Sollte dies nicht möglich sein, steht den Kommunen weiterhin die Möglichkeit
zur Verfügung, sich erneut an das Grünabfallkonzept des Landkreises
Aschaffenburg anzuschließen.
Ausschreibungsinhalte
Das
Ausschreibungsverfahren wird zentral durch den Markt Schöllkrippen betreut und
abgewickelt. Die Ausschreibung wird folgende Kriterien berücksichtigen:
-
Die
Leistungen werden über einen Zeitraum von 12 Jahren ausgeschrieben. Aufgrund
dieser Laufzeit werden die Schwellenwerte für eine nationale Ausschreibung
überschritten, weshalb die Leistungen europaweit ausgeschrieben werden.
-
Die jeweilige
Kommune müsste einen Beschluss fassen, für welche Leistungen sie aus dem
Landkreiskonzept austreten. Es wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
A.
Für die
Verwertung der strukturarmen Grünabfälle (Rasenschnitt etc.) wird aus dem
Landkreiskonzept ausgetreten. Die Erfassung und der anschließende Transport
verbleiben organisatorisch beim Landkreis.
B.
Für die
Verwertung der strukturreichen Grünabfälle mit Nachbehandlung wird ebenfalls
aus dem Landkreiskonzept ausgetreten. Die Erfassung, die Zerkleinerung dieser
Grünabfälle sowie Verladung und Transport verbleiben organisatorisch beim
Landkreis.
C.
Die
strukturreichen Grünabfälle ohne Nachbehandlung (sog. Premiummaterial)
verbleiben organisatorisch komplett beim Landkreis.
-
Da sich
sowohl die Ausschreibung des Landkreises als auch die Ausschreibung der 10
Mitgliedskommunen der Kommunalen Allianz am selben Markt orientieren, sind
keine signifikant höheren Kosten für die Kommunen zu erwarten. Da der Landkreis
seine Ausschreibung jedoch nicht über 12 Jahre, sondern nur über einen Zeitraum
von 3 Jahren durchführt, können die Kosten in einer neuen Ausschreibungsperiode
des Landkreises zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden. Ebenso besteht
die Möglichkeit, dass sich Kostenveränderungen durch eine mögliche künftige
Eigenkompostierung durch den Landkreis oder einer seiner Gesellschaften (GBAB)
nach Errichtung eines genehmigten Kompostplatzes ergeben.
-
Es wird
für die Gemeinden, welche das Landkreiskonzept verlassen, keinen Mehraufwand
geben. Die Reihenfolge der Kostenerstattungen durch den Landkreis wird
lediglich umgekehrt: Im aktuellen Konzept erhält die Kommune eine „Rechnung“
vom Landkreis, in welcher der Anteil der Selbstkosten (25 % der Gesamtkosten)
berechnet wird. Beim zukünftigen Modell würde die Kommune eine Rechnung vom
Auftragnehmer erhalten. Diese Rechnung wird dann bei Landkreis eingereicht. Die
Kommune erhält anschließend von Landkreis eine Kostenübernahme in Höhe maximal
von 75 % der in der jeweils gültigen Fassung der Kostenübernahme Richtlinien für
abfallwirtschaftliche Maßnahmen festgelegten Obergrenze (Gesamtkosten – 25 %
Selbstkosten).
-
Sollte
ab 01.01.2023 keine Teilnahme am Grünabfallkonzept des Landkreises wie oben
erläutert erfolgen, verbleibt die Erfassung und die Zerkleinerung des strukturreichen
Materials sowie Verladung und Abtransport des Grünabfalls weiterhin beim
Landkreis. Lediglich der Zielort des Transportes könnte sich ändern. Für die
Logistik bzw. den Ablauf auf dem gemeindlichen Grünabfallplatz ergeben sich
somit keine Änderungen.
-
Ein
Kriterium für die Ausschreibung wird zusätzlich die Regionalität der Verwertung
der Grünabfälle sein (siehe Beschreibung oben).
Es handelt sich um
eine Ausschreibung, welche in 10 Lose (1 Los je Mitgliedsgemeinde) unterteilt
ist. Die Ausschreibung wird betreut durch die Kanzlei Lutz Abel. Sollte im Zuge
der Ausschreibung kein Vertragspartner gefunden werden, besteht in Absprache
mit dem Landkreis die Möglichkeit dem Grünabfallkonzept des Landkreises ohne
Nachteile wieder beizutreten.
Zeitlicher Ablauf
-
31.
Dezember 2021: Stichtag für die Mitteilung an den Landkreis bzgl. der
Nichtteilnahme am Grünabfallkonzept ab 01.01.2023. Vorher Beschlussfassung
kommunaler Gremien „Austritt aus dem Landkreiskonzept Grünabfallentsorgung“
notwendig.
-
01.
Januar 2023: Austritt aus dem Landkreiskonzept & Ausgestaltung eines
eigenen Konzeptes für den Zeitraum der Ausschreibung (12 Jahre)
Beschluss:
Die Gemeinde Sailauf
tritt zum 01.01.2023 aus dem Grünabfallkonzept (Punkt 2.A/2.B) des Landkreises
Aschaffenburg aus und wird im Zuge einer Ausschreibung, unter Federführung des
Marktes Schöllkrippen, eine regionale und nachhaltige Lösung suchen. Sollte im
Zuge der Ausschreibung kein Vertragspartner gefunden werden, können alle
Kommunen auch weiterhin das Landkreiskonzept in Anspruch nehmen.