Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Beim Kreuz“ wurde zur Vorbereitung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Anforderungen des geplanten Gebäudes geändert. Hiervon kann die Gemeinde jetzt insofern profitieren, als die Unterlagen für das neue Feuerwehrhaus kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen müssen.

Sie können vielmehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

 

Der Gemeinderat muss hierfür keinen Beschluss fassen.