Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mit Antrag vom 6. März 2019 hat die CSU-Fraktion um Information zum Stand der Rückbau- und Renaturierungsmaßnahmen am Steinbruchgelände, sowie der vertraglichen Situation zwischen der Hartsteinwerk Sailauf GmbH (HSW) und der Gemeinde Sailauf gebeten. Zur Sitzungsvorbereitung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates der Pachtvertrag vom 12.07.2012 und das hydrogeologische Gutachten des Büros GGC im Ratsinfo vorab zur Verfügung gestellt bzw. postalisch übersandt.

 

Bürgermeister Dümig erklärt, dass die Rückbau- und Renaturierungsverpflichtungen umfänglich im Pachtvertrag vereinbart wurden und entsprechende Sicherungsleistungen bei der Genehmigungsbehörde und der Gemeinde hinterlegt wurden. Im Zuge der Rückbaumaßnahmen wurden die Brecher- und Siebanlagen bereits zurückgebaut und die Recyclingflächen geräumt.

 

Das Gelände wurde 2007 an mehreren Stellen auf Bodenbelastungen beprobt. Die CSU-Fraktion schlägt vor, die Beprobung an den Stellen erneut durchzuführen um zu klären, ob Belastungen durch den Betrieb im Hartsteinwerk festzustellen sind. Zusätzlich zu den bereits beprobten Stellen sollen die Eigentankstelle, das Sprengstofflager, die Wasseraufbereitungsanlage sowie das Privatgelände der Firma Hartsteinwerk ebenfalls überprüft werden. Die Aufteilung der Beprobungskosten ist noch zu klären.

 

Auf den Lagerflächen der HSW befindet sich derzeit noch Erdaushub aus der ehemaligen, temporären Erdaushubdeponie der Gemeinde, der noch in den Krater verbracht werden muss. Hierfür ist eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich. Am 25.03.2019 fand daher ein Ortstermin mit den beteiligten Stellen des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes als Fachbehörde und der Verwaltung zur Klärung der Verfüllungsart (Trocken- oder Nassverfüllung) statt. Erst wenn die Verfüllungsart geklärt ist, können die Renaturierungsmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

 

Der weitere zeitliche Maßnahmenplan soll zeitnah durch das Landratsamt skizziert werden. Gemäß Pachtvertrag müssen die Renaturierungsmaßnahmen bis 31.12.2019 durch die HSW abgeschlossen sein. In Anbetracht der noch offenen Fragen ist eine rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten durch die HSW voraussichtlich nicht möglich, daher sieht es das Gremium als sinnvoll an, eine Verlängerung des Pachtvertrages zur Durchführung der Renaturierungsmaßnahmen um ein Jahr in Aussicht zu stellen.