Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Frau Naumann-Legler stellt den Vorentwurf für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung am Auferstehungsplatz vor. Der Vorentwurf wurde eng mit dem Kindergartenpersonal abgestimmt und auf das offene Betreuungskonzept zugeschnitten.

 

Planungskonzept:

 

Die Planung orientiert sich an der Gebäudegröße und dem Raumkonzept der bestehenden Kinderbetreuung, sodass die Qualität in beiden Gebäuden gleichermaßen gewährleistet werden kann und Konflikte bereits im Vorfeld vermieden werden können. Einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ wird damit vorgebeugt. Um das bestehende Betreuungskonzept auch im neuen Gebäude umsetzen zu können, sind manche Räume doppelt notwendig (z.B. Küche). Die Gruppenräume wurden bewusst größer gehalten um auch die Nutzung für Kindergartengruppen zu ermöglichen. Das Gebäude soll in Massivbauweise mit modern interpretiertem Satteldach ausgeführt werden.

 

Umgriff:

 

Im Außenbereich soll der bestehende Nussbaum erhalten und der Brunnen an anderer Stelle wiederaufgebaut werden. Um an die ehemalige Auferstehungskirche zu erinnern, könnten gerettete Gegenstände aus der ehemaligen Auferstehungskirche im neuen Kinderbetreuungsgebäude integriert werden. Hierfür ist eine Zusammenarbeit mit dem Heimat- und Geschichtsverein sowie einer Arbeitsgruppe bestehend aus interessierten Bürgern denkbar.

 

Zufahrt:

 

Das Gebäude soll künftig ausschließlich fußläufig erreichbar sein. Eine Zufahrt bzw. Umfahrung ist nicht geplant. Am Bürgerzentrum stehen Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung.

 

Kostenschätzung und Zuwendung:

 

Die Kostenschätzung für das überarbeitete und vorgelegte Raumkonzept beläuft sich auf insgesamt 1,25 Mio. Euro. Wie bereits erwähnt ist die Doppelförderung mancher Räume mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen. Hierzu soll ein Abstimmungsgespräch in Würzburg mit dem Zuwendungsgeber, Frau Naumann-Legler, Bgm. Dümig und Kämmerer Werner Müller stattfinden. Die Höhe der voraussichtlichen Zuwendung kann erst genauer beziffert werden, wenn die Förderfähigkeit der Räume geklärt ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das vorgelegte Raumkonzept als Grundlage für das Gespräch mit dem Zuwendungsgeber (Regierung von Unterfranken) zu verwenden. Die Verwaltung wird beauftragt die Höhe der voraussichtlichen Zuwendung zu ermitteln.