Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Nachdem die frühzeitige Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. April 2019 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen.

 

Das Ergebnis hat das beauftragte Büro BMA inzwischen weitestgehend in den B-Plan eingearbeitet.

Die Forderung der Immissionsschutzbehörde nach dem entsprechenden Schallschutznachweis auf der Grundlage der DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau konnte zwar noch nicht abschließend erfüllt werden, wird aber im weiteren Verlauf des Verfahrens abgearbeitet.

 

Den nach den dargestellten Beteiligungsschritten vorliegenden Planentwurf macht sich das zuständige Gremium üblicherweise durch einen sogenannten Billigungsbeschluss zu eigen. An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung des Plans zusammen mit dem Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen an.


Beschluss:

 

Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sodenäcker“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird ermächtigt das Auslegungsverfahren durchzuführen.