Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, neben der Glasfaseranbindung von öffentlichen Schulen und Plankrankenhäusern auch die Rathäuser schnellstmöglich an Glasfaserinfrastruktur anzuschließen. Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäusern mit Wirkung vom 15.09.2019 um die Erschließung der Rathäuser mit Glasfaser als weiteren Fördertatbestand erweitert.

 

Es gelten folgende Konditionen:

 

- Der Fördersatz beträgt 80 %.

 

- Für Gebietskörperschaften, die dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind, beträgt der Fördersatz 90 %.

 

- Der Förderhöchstbestand beträgt 20.000 € je Gemeinde.

 

- Für Gemeinden, die an ein Kommunales Behördennetz angeschlossen sind, erhöht sich der Förderhöchstbetrag auf 50.000 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt, trotz der derzeit laufenden Nachfragebündelung und einem möglichen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser in das Förderverfahren einzusteigen.

 

Sollten sich während der Nachfragebündelung bis zum 16.12.2019 mindestens 40 % der Haushalte für einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser entscheiden, wird ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser durchgeführt und man scheidet aus dem staatlichen Förderverfahren aus.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt in das Förderverfahren gemäß der GWLANR für die Erschließung der Rathäuser mit Glasfaser einzusteigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung durchzuführen und den Förderantrag bei der Bezirksregierung zu stellen.