Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Durch uneinsichtige und gedankenlose Falschparker verschlechtert sich die Parksituation im gesamten Ortsbereich kontinuierlich. Insbesondere in engeren Straßen ist für Rettungsfahrzeuge oftmals kein Durchkommen mehr, wenn die Mindestrestbreite von Straßen von 3,05 Metern nicht eingehalten wird. Auch auf Gehsteigen wird manchmal so geparkt, dass Fußgänger sogar auf die Straße ausweichen müssen. Doch nicht nur die gesetzlichen Halteverbote sondern auch Halteverbote, die durch die entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind, werden immer häufiger ignoriert.

 

Da die Polizei nach eigener Aussage überlastet sei und die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht mehr selbst kontrollieren könne, bleibt der Gemeinde nur noch die Möglichkeit, diese Aufgaben auf eine kommunale Verkehrsüberwachung zu übertragen, um eine Verbesserung der oben genannten Probleme zu erreichen. Hierzu ist jedoch ein Betritt zu einem Zweckverband einer kommunalen Verkehrsüberwachung erforderlich.

 

·         Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Untermain (KVÜ)
Mitgliedsgemeinden: Markt Großostheim, Markt Hösbach, Karlstein/Main, Kleinostheim, Laufach (auch Sitz und Dienststelle), Markt Mömbris , Markt Schöllkrippen.
Per Zweckvereinbarung sind Marktheidenfeld, Großheubach, Klingenberg, Leidersbach und Sulzbach angeschlossen.
Hier ist allerdings keine weitere Mitgliedschaft aufgrund begrenzter personeller Ressourcen des Verbandes mehr möglich. Dies hat uns der Zweckverbandsvorsitzende, Bürgermeister Friedrich Fleckenstein, bereits mitgeteilt.

 

Es bleibt daher nur die Möglichkeit dem

 

·         Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU)
beizutreten. Mitgliedsgemeinden:
Stadt Aschaffenburg, Markt Goldbach (auch Sitz und Dienststelle), Haibach, Mainaschaff, Markt Stockstadt/Main, Geiselbach, Glattbach, Waldaschaff.
Per Zweckvereinbarung angeschlossen sind Kahl und Bessenbach.
Vorsitzender ist der Bürgermeister Thomas Krimm von der Gemeinde Goldbach, sein Stellvertreter Bürgermeister Andreas Zenglein von der Gemeinde Haibach.

 

Folgende Punkte wurden in einem längeren Gespräch mit dem Geschäftsleiter des ZVAUs Herrn Thomas Schmidt besprochen:

 

  • Es besteht die Möglichkeit einer probeweisen Mitgliedschaft von einem Jahr in Form einer Zweckvereinbarung.

 

  • Umfang und Zeitraum bestimmt die Gemeinde selbst durch Vereinbarung des ZVAU mit der Polizei

 

  • Schwerpunkte können von der Gemeinde festgelegt werden.

 

  • Verwaltungstätigkeiten bleiben in Goldbach.

 

Kosten

 

Der Zweckverband erhebt von der Gemeinde einen Kostenbeitrag. Dieser berechnet sich aus dem Verhältnis der zusammengeschlossenen Kommunen an den Überwachungsstunden im ruhenden Verkehr bzw. der Fallzahlen aus ruhendem und fließendem Verkehr zu daraus resultierendem Gesamtaufwand

 

  • Eine Abrechnung erfolgt im Nachhinein.

 

  • Die Verwarnungsgelder stehen der Gemeinde zu. Diese werden jeweils zum Monatsende auf das Gemeindekonto eingezahlt.

 

Im Gemeindegebiet haben sich mehrere sicherheitsgefährdende Stellen durch parkende PKW ergeben. Auch auf bisherige Maßnahmen durch die Gemeinde, wie persönliche Ansprache an die Anwohner oder Flugblätter an den Windschutzscheiben haben keinerlei Wirkung gezeigt. Der Gemeinderat spricht sich daher für eine Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Erhöhung der Sicherheit aus.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den ruhenden Verkehr durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) mit Sitz in Goldbach überwachen zu lassen.

 

Vor einer Entscheidung über eine echte Mitgliedschaft im Zweckverband soll eine Überwachung zunächst ein Jahr bzw. zwei Jahre probeweise über eine Zweckvereinbarung erfolgen. Ob die Gemeinde die mögliche Option nutzt, die Überwachung gegebenenfalls bereits nach einem Jahr zu beenden, entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit dem ZVAU eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.