Sitzung: 29.02.2016 Gemeinderat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Durch uneinsichtige und gedankenlose Falschparker verschlechtert sich
die Parksituation im gesamten Ortsbereich kontinuierlich. Insbesondere in
engeren Straßen ist für Rettungsfahrzeuge oftmals kein Durchkommen mehr, wenn
die Mindestrestbreite von Straßen von 3,05 Metern nicht eingehalten wird. Auch
auf Gehsteigen wird manchmal so geparkt, dass Fußgänger sogar auf die Straße ausweichen
müssen. Doch nicht nur die gesetzlichen Halteverbote sondern auch Halteverbote,
die durch die entsprechenden Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung
gekennzeichnet sind, werden immer häufiger ignoriert.
Da die Polizei nach eigener Aussage überlastet sei und die Überwachung
des ruhenden Verkehrs nicht mehr selbst kontrollieren könne, bleibt der
Gemeinde nur noch die Möglichkeit, diese Aufgaben auf eine kommunale
Verkehrsüberwachung zu übertragen, um eine Verbesserung der oben genannten
Probleme zu erreichen. Hierzu ist jedoch ein Betritt zu einem Zweckverband
einer kommunalen Verkehrsüberwachung erforderlich.
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Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
Untermain (KVÜ)
Mitgliedsgemeinden: Markt
Großostheim, Markt Hösbach, Karlstein/Main, Kleinostheim, Laufach (auch Sitz
und Dienststelle), Markt Mömbris , Markt Schöllkrippen.
Per Zweckvereinbarung sind Marktheidenfeld, Großheubach, Klingenberg,
Leidersbach und Sulzbach angeschlossen.
Hier ist allerdings keine weitere Mitgliedschaft aufgrund begrenzter
personeller Ressourcen des Verbandes mehr möglich. Dies hat uns der
Zweckverbandsvorsitzende, Bürgermeister Friedrich Fleckenstein, bereits
mitgeteilt.
Es bleibt daher nur die Möglichkeit dem
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Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU)
beizutreten. Mitgliedsgemeinden:
Stadt Aschaffenburg, Markt Goldbach (auch Sitz und Dienststelle), Haibach,
Mainaschaff, Markt Stockstadt/Main, Geiselbach, Glattbach, Waldaschaff.
Per Zweckvereinbarung angeschlossen sind Kahl und Bessenbach.
Vorsitzender ist der Bürgermeister Thomas Krimm von der Gemeinde Goldbach, sein
Stellvertreter Bürgermeister Andreas Zenglein von der Gemeinde Haibach.
Folgende Punkte wurden in einem längeren Gespräch mit dem
Geschäftsleiter des ZVAUs Herrn Thomas Schmidt besprochen:
- Es besteht die Möglichkeit einer
probeweisen Mitgliedschaft von einem Jahr in Form einer Zweckvereinbarung.
- Umfang und Zeitraum bestimmt die
Gemeinde selbst durch Vereinbarung des ZVAU mit der Polizei
- Schwerpunkte können von der Gemeinde
festgelegt werden.
- Verwaltungstätigkeiten bleiben in
Goldbach.
Kosten
Der Zweckverband erhebt von der Gemeinde einen Kostenbeitrag. Dieser berechnet
sich aus dem Verhältnis der zusammengeschlossenen Kommunen an den
Überwachungsstunden im ruhenden Verkehr bzw. der Fallzahlen aus ruhendem und
fließendem Verkehr zu daraus resultierendem Gesamtaufwand
- Eine Abrechnung erfolgt im Nachhinein.
- Die Verwarnungsgelder stehen der
Gemeinde zu. Diese werden jeweils zum Monatsende auf das Gemeindekonto
eingezahlt.
Im Gemeindegebiet haben sich mehrere sicherheitsgefährdende Stellen durch
parkende PKW ergeben. Auch auf bisherige Maßnahmen durch die Gemeinde, wie
persönliche Ansprache an die Anwohner oder Flugblätter an den
Windschutzscheiben haben keinerlei Wirkung gezeigt. Der Gemeinderat spricht
sich daher für eine Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Erhöhung der Sicherheit
aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den ruhenden Verkehr durch den
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU)
mit Sitz in Goldbach überwachen zu lassen.
Vor einer
Entscheidung über eine echte Mitgliedschaft im Zweckverband soll eine Überwachung
zunächst ein Jahr bzw. zwei Jahre probeweise über eine Zweckvereinbarung
erfolgen. Ob die Gemeinde die mögliche Option nutzt, die Überwachung
gegebenenfalls bereits nach einem Jahr zu beenden, entscheidet der Gemeinderat
zu gegebener Zeit. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit dem
ZVAU eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.