Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

In den zurückliegenden Lieferzeiträumen (Stromlieferung für die kommunalen Liegenschaften) hat sich die Gemeinde Sailauf den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages angeschlossen. Dies waren Rahmenverträge über bestimmte Lieferzeiträum. Für den Lieferzeitraum 2014-2016 wurde seitens des Bay. Gemeindetages eine Bündelausschreibung, die über das Büro KUBUS erfolgte, angeboten. Für die Teilnahme an der Bündelausschreibung 2014-2016 waren Kosten von ca. 1100 € angefallen. Der aktuelle Lieferzeitraum endet am 31.12.2016.

 

Das regionale Energieversorgungsunternehmen Energieversorgung Main Spessart EMS (Sitz in Aschaffenburg und Sailauf) hat den Gemeinden im Versorgungsgebiet, die einen Sitz im Beirat haben, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Beschaffungsplattform „Strom“ für den Lieferzeitraum 01.01.2017 – 31.12.2018 angeboten. Seit dem 01.10.2014 nimmt die Gemeinde Sailauf gemeinsam mit weiteren 11 Kommunen an der gemeinsamen Beschaffung von Erdgas teil. Der Bezugspreis für Erdgas konnte durch die gemeinschaftliche Strategie deutlich gesenkt werden.

 

Mit dem vorgeschlagenen Stromliefervertrag erhält die Gemeinde ein Vollversorgungsprodukt mit dem sie von einem gemeinsamen Stromeinkauf profitiert. Der Strombedarf der Kommunen wird innerhalb des vereinbarten Zeitraums an der Energiebörse EEX in Leipzig anhand der vorgeschlagenen und abgestimmten Beschaffungsstrategie beschafft. Der Beschaffungspreis sowie alle anderen Kostenbestandteile (Steuern, Abgaben und Gebühren) werden in der kundenspezifischen Höhe an die Gemeinde weitergereicht.

 

Die EMS wird Stromlieferant und übernimmt alle Dienstleistungen:

 

·         Vorhalten der max. Leistung

·         Abwicklung der Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben

·         Absicherung der Preisrisiken

·         Information zur Marktpreisentwicklung

·         Beratung und Festlegung der Beschaffungsstrategie

·         Ein Ansprechpartner für Strom und Erdgas (kommunale Liegenschaften)

·         Versorgerwechsel der unterschiedlichen Liegenschaften

 

Für diese Dienstleistungen erhält die EMS eine über den Stromliefervertrag zu vereinbarende Dienstleistungspauschale in Höhe von 0,35ct/kWh. Diese Pauschale wird für die Lieferjahre 01.01.2017 bis 31.012.2018 fixiert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2015 mit einem Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat fürs den Abschluss des Stromliefervertrages mit der EMS ausgesprochen.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Strombezug für die kommunalen Liegenschaften für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018 über die Energieversorgung Main Spessart. Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt.