Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persölich beteiligt: 1

Die Ortsstraße "Zur Lauterhecke" soll gemäß Gemeinderatsbeschluss, vom 27.04.2015 niveaugleich zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut werden. Hierfür ist ein gemeindliches Bauprogramm mit genau definiertem Ausbaubeginn und Ausbauende der geplanten Maßnahme festzulegen.

 

Die Abrechnung der Baumaßnahme hängt nach Straßenausbaubeitragsrecht im Wesentlichen davon ab, wie sich die Anlage rechtlich darstellt. Für die Beurteilung ist ausgehend von der natürlichen Betrachtungsweise auf das äußere Erscheinungsbild abzustellen. Maßgeblich sind Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung. Straßennamen sowie straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind beitragsrechtlich absolut unerheblich. Die Gemeinde hat im Rahmen einer Ortseinsicht eine genaue Überprüfung vorgenommen. Die Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass der Straßenverlauf eine Unterteilung der Ortsstraße "Zur Lauterhecke" in zwei eigenständige Anlagen eindeutig begründet.

 

Bei beiden Anlagen ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten (siehe Planskizze Ausbau) abzustellen.

 

Nord-Süd-Strecke

 

Durch die Straßenführung setzt sich das Nord-Süd-Strecke "Zur Lauterhecke" bei natürlicher Betrachtung für den unbefangenen Verkehrsteilnehmer ab Einmündung Aschaffenburger Straße in die Felgenstraße fort. Das einheitliche Erscheinungsbild der Nord-Süd-Strecke und der Felgenstraße wird nicht unterbrochen sodass sie als eigene Anlage zu betrachten ist. Dieser Eindruck wird durch den späteren verkehrsberuhigten Bereich mittels eines abgesenkten Bordsteins weiter bekräftigt. Die Nord-Süd-Strecke soll dann im Rahmen eines Ausbaus der Felgenstraße entsprechend erneuert und abgerechnet werden. Im Zuge des Ausbaus der Ost-West-Strecke zum verkehrsberuhigten Bereich, wird im Nord-Süd-Stück die Kanalleitung erneuert und an den Bestand Nähe Aschaffenburger Straße angeschlossen. Anschließend wird eine Grabenwiederherstellung mit Trag-/Deckschicht durchgeführt (siehe Planskizze Ausbaubeginn).

 

Ost-West-Strecke

 

Für die Ost-West-Strecke ergibt sich eine Unterteilung am Westrand des Gewerbegebietes. Die unterschiedliche Ausbauweise im verkehrsberuhigten Bereich, insbesondere auch die vorgesehene Bepflanzung, Fahrbahnverengung und der Einsatz farbigen Pflasters bzw. die unterschiedliche Anbausituation - Wohnen und Gewerbe -, sowie die deutlich größere Fahrbahnbreite (ca. 11,45 m) führen zu einer eindeutigen Unterteilung und somit zur Begründung einer selbständigen Anlage.


Beschluss Nord-Süd-Strecke:

 

Die Nord-Süd-Strecke der Ortstraße "Zur Lauterhecke" stellt eine eigene Anlage dar und soll im Zuge eines späteren Ausbaus der Felgenstraße entsprechend ausgebaut und abgerechnet werden.

 

Vorschlag zum Beschluss Bauprogramm:

 

Der Ausbaubeginn der Ost-West-Strecke wird im Westen (Fl.-Nrn. 6071/1 und 6066) mit Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs festgelegt. Der Ausbau endet gem. Planskizze des beauftragten Planungsbüros fks, am Westrand des Gewerbegebiets "Hirtenwiese" bei Fl.-Nr.7426/4 (siehe roter Strich bei Fahrbahnverengung).

 

 

Ausbaubeginn:

 

Ausbauende: