Sitzung: 09.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Persölich beteiligt: 0
Der Gemeinderat beschließt,
vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstende
Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen
Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.
Haushaltssatzung der
Gemeinde Sailauf |
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für das Haushaltsjahr |
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2020 |
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Aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung |
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§ 1 |
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Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2020 wird |
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im Verwaltungshaushalt |
7.609.967 € |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
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und |
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im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben auf |
3.049.406 € |
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festgesetzt. |
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§ 2 |
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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.300.000 €
festgesetzt. |
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§ 3 |
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Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 2.900.000 €
festgesetzt. |
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§ 4 |
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Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt |
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festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
310 v.H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
310 v.H. |
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2. Gewerbesteuer |
340 v.H. |
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§ 5 |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von |
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Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf |
600.000 € |
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festgesetzt. |
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§ 6 |
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Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen. |
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§ 7 |
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Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar
2020 in Kraft. |