Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Persölich beteiligt: 0

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen.

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Sailauf

für das Haushaltsjahr

2020

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im Verwaltungshaushalt

7.609.967 €

in den Einnahmen und Ausgaben auf

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

3.049.406 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.300.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 2.900.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)   

310 v.H.

    b) für die Grundstücke (B)               

310 v.H.

2. Gewerbesteuer

340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

600.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.