Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bereits seit September 2014 ist „Ein Dorfladen für Eichenberg“ im Rahmen der Dorferneuerung Eichenberg ein viel diskutiertes Thema. In der Bürgerversammlung am 18. September 2014 wurde durch Herrn Gröll (Unternehmensberater – Fachgebiet Nahversorgung im ländlichen Bereich) ein Impulsreferat gehalten. Aufgrund der positiven Resonanz in der Eichenberger Ortsbevölkerung hat die Vorstandschaft der Dorferneuerung Eichenberg im Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in seiner Sitzung am 28.04.2015 beschlossen, das Thema Dorfladen als Projekt der Dorferneuerung anzugehen. Es wurde ebenso beschlossen das „Institut für Nahversorgungs Service“ zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

 

In der Bürgerversammlung am 15.07.2015 und im Rahmen einer weiteren Bürgerversammlung wurde die Vorgehensweise zur Machbarkeitsstudie sowie die Fragebogenaktion, die zwischen Mitte Juli 2015 und Mitte August 2015 durchgeführte wurde, vorgestellt. Das Ergebnis der Fragenbogenaktion (siehe: Auswertung-Dorfladen-Eichenberg.pdf) konnte bereits am 16.09.2015 in einer weiteren Bürgerversammlung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Ergebnis war eindeutig und aufgrund der hohen Rücklaufquote von 62% äußerst repräsentativ.

 

·         74% beurteilten die Einkaufssituation als schlecht

·         83% waren der Meinung, die Einkaufssituation müsse sich verbessern

·         59% würden ihren täglichen Bedarf im Dorfladen kaufen; 22% haben dies mit Bedingungen verknüpft (Sortiment, Frische, Öffnungszeiten usw.)

·         25% haben Interesse ehrenamtlich im Dorfladen mitzuarbeiten

·         51% haben ihre Bereitschaft signalisiert sich finanziell durch einmalige Zeichnung von Anteilsscheinen am Dorfladen zu beteiligen

Aufgrund des Ergebnisses der Fragebogenaktion, hat sich die Vorstandschaft der Dorferneuerung Eichenberg am 16.01.2016 zu einem Workshop getroffen. Es wurden die möglichen Ladenflächen, die in Eichenberg zur Verfügung stehen, diskutiert und erörtert. In einer anschließenden Ortseinsicht wurden die möglichen Flächen begutachtet und mittels einer Entscheidungsmatrix objektiv bewertetet. Neben den weichen Standortfaktoren wurden auch die harten Standortfaktoren bewertet. Die Nutzbarmachung der „Alten Kirche“ als Dorfladen wurde favorisiert (siehe: Ergebnis Entscheidung Immobilie Dorfladen.pdf).

 

Am 18.02.2016 wurde der Vorstandschaft der Dorferneuerung und interessierten Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Vorstandssitzung der Dorferneuerung das Ergebnis der Standort Findung wie auch die ersten Planentwürfe des Architekten Herrmann Steigerwald präsentiert. In der erweiterten Planung wurde auch die nach dem Abriss des Raiffeisenbankgebäudes frei werdende Fläche an der Alten Kirche mit einbezogen. Ebenso wurde eine denkbare Erweiterung des Dorfladens dargestellt. Aufgrund des überzeugenden Vorentwurfs und der positiven Beurteilung durch das Institut für Nahversorgungs Service für den Standort „Alte Kirche“, beschloss die Vorstandschaft der Dorferneuerung die „Alte Kirche“ als Dorfladen nutzbar zu machen.

 

Am 10.03.2016 wurde im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung gemeinsam mit der Vorsitzenden der Eichenberger Ortsvereine  die Gründung der UG Dorfladen Eichenberg erörtert. Herr Hahn vom Institute für Nahversorgungs Services stellte die Vorzüge einer UG, deren Gründer Gesellschafter die örtlichen Vereine sind, vor. Fünf eingetragene Eichenberger Ortsvereine stehen als Gründer der UG Dorfladen Eichenberg zur Verfügung. Die restlichen nicht als Verein eingetragenen Organisationen in Eichenberg werden als stille Gesellschafter Kapital einbringen. Die Gründung der UG wird in Kürze beurkundet.

 

Am 20.05.2016 wurde das Projekt Dorfladen dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken in Würzburg vorgestellt. Ziel war es, die Förderfähigkeit der 2-Stufen Variante zu erlangen. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Ausstattung des Amtes war es leider nicht möglich die festgeschriebene Fördersumme für die Dorferneuerung und ins besonderem die Summe für die Nutzbarmachung der profanierten Kirche St. Wendelinus anzuheben. Somit bleibt es für die Nutzbarmachung der „Alten Kirche“ gemäß der Vereinbarung bei einer Höchstfördersumme von max. 201.620,00 € bzw. 58% der förderfähigen Summe. Die Erweiterungsphase und die Platzgestaltung im Umgriff der Alten Kirche wäre über das ELER Förderprogramm förderfähig. Hierzu wären entsprechende Förderanträge zu stellen. So das Amt für Ländliche Entwicklung. Gemeinderat Wolfgang Straub weist auf eine etwaige Wettbewerbsverzerrung durch die unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten an die UG Dorfladen hin und bittet um Klärung mit dem ALE, ob ein Unkostenbeitrag durch die UG förderunschädlich wäre.

 

Die endgültige Gestaltung der Außenanlage um die Alte Kirche sollte aufgrund des anstehenden Kreisstraßenausbaus und der zweiten Förderschiene erst im Zuge der Straßenbaumaßnahme und gemeinsam mit der Gestaltung der Fläche nach dem Abriss des Raiffeisenbankgebäudes erfolgen. Selbstverständlich muss der Zugang zum Gebäude in der Übergangsphase befestigt und barrierefrei gestaltet sein.

 

Gemäß dem Geschäftsgang im Förderverfahren Dorferneuerung muss neben der Vorstandschaft der Dorferneuerung Eichenberg auch die Gemeinde als Co-Finanzierungspartner die notwendigen Beschlüsse fassen.

 

Diese wären:

 

·         die „Alte Kirche“ in Eichenberg als Dorfladen nutzbar zu machen

·         dem, in der Dorferneuerung bestimmten Architekten, Herrn Hermann Steigerwald, die Architektenleistungen zu beauftragen

·         die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechende Bauanträge zu stellen

Herr Architekt Steigerwald präsentiert den Planungsentwurf, sowie die grobe Kostenschätzung für die Nutzbarmachung (Basisversion), diese beläuft sich auf ca. 240.000 € brutto. Bisher wurden bereits Aufträge i.H.v. 190.000,00 € vergeben. Aufgrund des sehr komplexen und denkmalgeschützten Baukörpers, gibt es eine Vielzahl von Ausführungsvarianten für die einzelnen Gewerke. Eine exakte Beschreibung der möglichen Ausführungsvarianten sowie deren detaillierte Kostenberechnungen können durch den Architekten erst im nächsten Schritt des Projektes erfolgen (Beauftragung der notwendigen Architektenleistung). Der Gemeinderat wird dann in seinen kommenden Sitzungen die Entscheidungen zu den möglichen Ausführungsvarianten treffen müssen. Diese werden dann gemäß den förderrechtlichen Vorgaben im Dorferneuerungsverfahren ausgeschrieben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die profanierte Kirche St. Wendelinus im Rahmen der Dorferneuerung Eichenberg als Dorfladen nutzbar zu machen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Planungsgemeinschaft Steigerwald und Köhler den entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Baugenehmigung einzuholen.