Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persölich beteiligt: 0

Seit 2017 übernimmt die Kommunalberatung Dr. Schulte | Röder aus Veitshöchheim die Vermögensbuchführung sowie die damit einhergehende Berechnung der kalkulatorischen Kosten im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

 

In die Kostenrechnung werden als Wert für die Nutzung des in einem Betrieb gebundenen Kapitals Zinsen eingestellt (Kalkulatorische Zinsen). Dabei ist keine Unterscheidung zu treffen, ob und inwieweit Fremdkapital oder Eigenkapital erforderlich ist bzw. war.

 

Nun hat unser Berater Herr Müller von Dr. Schulte | Röder angestoßen, den Kalkulatorischen Zinssatz anzupassen.

Die letzten Jahre wurde der Zinssatz nicht angepasst und liegt bei 3,5 %.

 

Ab dem Jahr 2019 sollte der Zinssatz nun auf 3,25 % gesenkt werden, da auch in der Zukunft keine Zinssteigerung zu erwarten ist.

 

Der Wert ist für die Verwaltung nachvollziehbar. Es liegen keine Bedenken vor.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 3,25 %.