Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7, Anwesend: 16, Persölich beteiligt: 0

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2020 wurde beschlossen, das Bürgerzentrum und das Dorfgemeinschaftshaus für Ortsvereine unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

Weiterhin wurde beschlossen, das Bürgerzentrum sowie das Dorfgemeinschaftshaus bis einschließlich 30.09.2020 nicht für private Feiern zur Verfügung zu stellen.

 

Da der Beschluss bis einschließlich 30.09.2020 befristet ist, muss entschieden werden, wie künftig mit der Vermietung gemeindlicher Liegenschaften für private Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie umgegangen werden soll.

 

Seitens der Verwaltung wird befürwortet, für Vereine weiterhin das Bürgerzentrum unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

Für private Feiern schlägt die Verwaltung vor, die gemeindlichen Liegenschaften (Bürgerzentrum, Gewölbekeller, Dorfgemeinschaftshaus, Festplatz) bis einschließlich 30.11.2020 nicht zur Verfügung zu stellen.

 

Einerseits ist man sich einig, den Gewölbekeller sowie den Festplatz nicht für Private zu vermieten.

 

Die weitere Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird durch eine sehr lebhafte und kontrovers geführte Diskussion geprägt.

 

Einige Gemeinderatsmitglieder plädieren dafür, das Bürgerzentrum und das Dorfgemeinschaftshaus bis einschließlich 31.10.2020 nicht für private Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen bzw. die Räumlichkeiten unter strengen Hygiene- und Schutzbestimmungen zu vermieten, um so dem aktuellen Lockerungskurs der Staatsregierung gerecht zu werden.

 

Andere Gremienmitglieder befürchten jedoch durch eine zu schnelle Öffnung der Einrichtungen ein erhöhtes Infektionsrisiko, wie in jüngster Vergangenheit geschehen ist. Sie betonen besonders die Vor- und Umsicht, die man nicht aus dem Blick verlieren sollte. Anstatt der Anmietung von Gemeindeeinrichtungen könnte man die regionale Gastronomie unterstützen.

 

Gemeinderatsmitglied Max Stenger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Bei mehrheitlicher Annahme des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird die Maßnahme bis einschließlich 30.11.2020 verlängert. Bei mehrheitlicher Ablehnung findet eine Maßnahmenverlängerung bis lediglich 31.10.2020 statt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass das Bürgerzentrum und das Dorfgemeinschaftshaus den Ortsvereinen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen zur Verfügung gestellt wird. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag notwendig und es muss ein unabweisbarer Grund vorliegen. Weiterhin werden die gemeindlichen Einrichtungen Bürgerzentrum, Gewölbekeller, Dorfgemeinschaftshaus und Festplatz für private Feiern und Veranstaltungen bis einschließlich 30.11.2020 nicht zur Verfügung gestellt.