Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Im Ortsgebiet nahezu jeder Gemeinde bestehen städtebauliche Schwierigkeiten. Ein mögliches Instrument diesen Gegebenheiten entgegenzuwirken ist die Ausweisung von Sanierungsgebieten. Herrn Müller (Planungsbüro bma) ist die städtebauliche Struktur Sailaufs durch die Konzepterstellung der kommunalen Allianz WEstSPEssart bereits bekannt.

 

Herr Müller erläutert zunächst die Eigenschaften eines Sanierungsgebietes. In einem Sanierungsgebiet muss einer der in § 136 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgeführten städtebaulichen Missstände wie z.B. Unzugänglichkeit der Grundstücke, mangelende Belichtung, eingeschränkt Nutzung der bebauten und unbebauten Flächen, etc. vorliegen.

 

Durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten ergeben sich sowohl Vorteile für die Kommune als auch die Grundstückseigentümer. Für die Gemeinde ergibt sich, bei entsprechender Begründung, eine vereinfachte Ausübung des Vorkaufsrechts für Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes. Grundstückseigentümer können bei Sanierungsmaßnahmen attraktive steuerliche Abschreibungen gem. § 7h EstG in Anspruch nehmen.

 

Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes bedarf einer detaillierten, fachlichen Untersuchung bzw. eines Planungskonzeptes, um etwaige städtebauliche Missstände zu identifizieren. Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist sogar für einzelne Parzellen möglich. Die Konzepterstellung ist grundsätzlich förderfähig, muss allerdings bei der Regierung v. Ufr. entsprechend vorgestellt und abgestimmt werden.

 

Bürgermeister Dümig führt abschließend aus, dass sowohl die Ergebnisse der Planungsworkshops im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, als auch die Erstellung des Energiekonzeptes gezeigt haben, dass Verbesserungspotential für die Wohnqualität der Bürger in Sailauf durchaus besteht. Dementsprechend sollen die Rahmenbedingungen bzgl. einer Konzepterstellung zur Ausweisung von Sanierungsgebieten weiter durch die Verwaltung geprüft werden.